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30.01.2013

022 / Kanton Zug: Mehrere Enkeltrickversuche - Warnhinweis

30.01.2013

Zug, 30. Januar 2013, 17:23 Uhr


022 / MEDIENMITTEILUNG

Kanton Zug: Mehrere Enkeltrickversuche - Warnhinweis

Nur weil die Betroffenen richtig reagiert haben, blieb es bei Versuchen. Die Polizei rät zur Vorsicht.

Am Mittwoch (30. Januar 2013) ist es zu mehreren Enkeltrickversuchen gekommen. In Cham wurde eine Frau von einem unbekannten Mann telefonisch kontaktiert. Dieser gab sich als Bekannter aus und sagte, dass er über 100'000 Franken für eine Eigentumswohnung in Zug benötige. Die Frau beendete schliesslich das Gespräch und kontaktierte die Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei. Wenig später erhielt eine weitere Frau in Hünenberg einen ähnlichen Anruf mit unterdrückter Telefonnummer. Ein hochdeutsch sprechender Mann war am anderen Ende. Da die Frau seine Stimme nicht erkannte, hängte sie umgehend auf. In Baar gab sich eine Frau als Verwandte aus und forderte mehrere Tausend Franken. Die kontaktierte Frau erwiderte, dass sie kein Geld habe, weder zu Hause noch auf der Bank.

Der Enkeltrick ist eine besonders gemeine Form des Trickbetruges, denn die Betrüger nutzen dabei in schamloser Weise die Gutmütigkeit und Ängste von Senioren aus. Betrüger geben sich meist als Verwandte oder Bekannte aus und bitten um hohe Geldbeträge. In den vorliegenden Fällen habe alle Betroffenen richtig reagiert und sind nicht auf die Forderungen eingegangen, weshalb es bei Versuchen blieb.

Die Polizei rät:
• Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie einen angeblichen Verwandten am Telefon nicht sofort erkennen. Stellen Sie ihm Fragen, die nur echte Familienmitglieder richtig beantworten können.
• Nennen Sie niemals Namen Ihrer Verwandten am Telefon. Sagen Sie bei angeblichen Notfällen, Sie müssten erst Rücksprache halten, und legen Sie einfach den Hörer auf. Dann wählen Sie eine Ihnen vertraute Nummer Ihrer Familie und überprüfen die Informationen.
• Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Wenn Sie einem Verwandten etwas schenken wollen, dann tun Sie das immer persönlich.
• Geben Sie niemandem Auskünfte über Ihr Vermögen im Haus oder auf der Bank.
• Legen Sie mit Ihrer Bank Bezugslimiten fest. Beantworten Sie kritische Fragen des Bankpersonals am Schalter korrekt.
• Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig vorkommt, informieren Sie die Polizei (Notruf 117).

Weitere Auskünfte:
Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden, steht Ihnen während den Bürozeiten zur Verfügung (T 041 728 41 14). Für O-Töne am Radio wählen Sie bitte T 041 728 49 45.
 

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