031 / Zug: Keine Hinweise auf K.-o.-Tropfen
Zug, 2. März 2015, 11:30 Uhr
031 / MEDIENMITTEILUNG
Zug: Keine Hinweise auf K.-o.-Tropfen
Die Analyse der Haarprobe einer Zuger Lokalpolitikerin ergibt keine Hinweise auf die Einnahme oder Verwendung von GHB. Auch im Blut und Urin konnten keine narkotisierend wirkenden Stoffe nachgewiesen werden.
In der am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ausgewerteten Haarprobe sind keine Spuren von GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) nachweisbar. Es liegen demzufolge keine Anhaltspunkte vor, wonach die 34-jährige Frau mit solchen Substanzen betäubt worden war.
Die Strafuntersuchung wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität wird dennoch fortgesetzt. In den vergangenen Wochen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zahlreiche Personen zum Vorfall befragt. Ihre Aussagen werden zurzeit ausgewertet. Weitere Einvernahmen stehen an.
Wann mit dem Abschluss der Strafuntersuchung zu rechnen ist, lässt sich noch nicht sagen.
Auch Blutprobe negativ ausgefallen
Der zu untersuchende Vorfall ereignete sich in der Nacht auf Sonntag, 21. Dezember 2014, im Nachgang der Feier zur Wahl des Landammanns in der Stadt Zug. Was sich genau zugetragen hat, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Auch in bereits früher ausgewerteten Blut- und Urinproben konnten keine narkotisierend wirkenden Stoffe nachgewiesen werden (vgl. Medienmitteilung Nr. 001 / 2015).
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden