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14.02.2013

035 / Cham: Blindlings auf Achse

14.02.2013

Zug, 14. Februar 2013, 11:50 Uhr


035 / MEDIENMITTEILUNG

Cham: Blindlings auf Achse

Die Zuger Polizei hat am Donnerstagmorgen (14. Februar 2013) zum dritten Mal seit Ende Januar ein vereistes Auto aus dem Verkehr gezogen.

Der 25-jährige Mann fuhr am Donnerstagmorgen (14. Febraur 2013) in seinem Auto mit komplett vereisten Scheiben auf der Knonauerstrasse in Richtung Cham Zentrum. Bei der Einmündung Zugerstrasse - Knonauerstrasse zog eine Patrouille der Zuger Polizei den Lenker aus dem Verkehr. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall.

Der Serbe musste die Autoscheiben freikratzen, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte. Er wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug angezeigt. Seit Ende Januar ist dies der Dritte gemeldete Fall eines Iglu-Fahrers im Kanton Zug (vgl. MM015 und MM032).

Das verlangt das Gesetz:
Die Frontscheibe, die vorderen Seitenscheiben und die Autolichter müssen vor der Abfahrt komplett von Schnee und Eis befreit werden. Ausserdem muss der Blick in die Aussenspiegel stets gewährleistet sein.

Das gilt genauso fürs Autodach und Lastwagenblachen. Denn während der Fahrt kann sich Eis und Schnee lösen und die Sicht behindern. Herunterfallende Eisbrocken können die Fahrbahn blockieren und für nachfolgende Fahrzeuge gefährlich werden.

Wer mit einem Guckloch oder einem verschneiten Fahrzeug unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmende. Ein solches Verhalten gilt als grobfahrlässig und hat einen Füh-rerausweisentzug und eine Busse von mindestens 200 Franken zur Folge. Die Zuger Polizei appelliert an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden. Um schweren Unfällen vorzubeugen, soll man sich zwingend die nötige Zeit nehmen und erst losfahren, wenn das Fahrzeug betriebssicher ist – also frei von Schnee und Eis.


Weitere Auskünfte:
Noemi Landolt, Zuger Strafverfolgungsbehörden

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