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21.02.2013

039 / Gisikon / Root: Eisplatte fliegt in Frontscheibe

21.02.2013

Zug, 19. Februar 2013, 16:00 Uhr


039 / MEDIENMITTEILUNG

Gisikon / Root: Eisplatte fliegt in Frontscheibe

Am Dienstagvormittag (19. Februar 2013) hat sich auf einem Lastwagendach eine Eisplatte gelöst. Die Platte hat die Frontscheibe eines überholenden Autos beschädigt.

Kurz nach 10:30 Uhr am Dienstagvormittag (19. Februar 2013) fuhr ein Lastwagen auf der Autobahn A14 in Richtung Zürich. Auf der Höhe der Ausfahrt Gisikon / Root löste sich auf seinem Dach eine Eisplatte, die dem überholenden Auto auf der Beifahrerseite in die Frontscheibe flog. Die Scheibe ging kaputt worauf die beiden Fahrzeuge auf den Pannenstreifen fuhren und die Zuger Polizei informierten. Der 63-jährige Lenker des Autos bliebt unverletzt, an seinem Fahrzeug entstand Sachschaden in der Höhe von 2'000 Franken. Dem 30-jährigen Lastwagenchauffeur aus Kroatien wurde von der Staatsanwaltschaft Luzern wegen Fahrens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs eine Busse von 750 Franken auferlegt, die er auf der Stelle bezahlen musste. Ansonsten war sein Fahrzeug betriebssicher und die Ruhezeiten wurden eingehalten, wie die Inspektion des Verkehrspolizeidienstes vor Ort ergab. Der Lenker gab zu Protokoll, bei seiner Abfahrt in Basel die Blachen vom Schnee befreit zu haben.
Das Auto wurde von einem Abschleppunternehmen weggebracht. Der Verkehr auf der Autobahn konnte normal geführt werden.

Das gilt!
Wenns schneit und / oder gefriert muss vor der Abfahrt zwingend das ganze Fahrzeug von Schnee und Eis befreit werden. Wer das Autodach vergisst, ist eine Gefahr für andere Automobilisten. Ebenso wer seine Frontscheibe, die vorderen Seitenscheiben, die Seitenspiegel und die Autolichter nicht freikratzt.

Fehlbaren Autofahrern droht aufgrund des grobfahrlässigen Verhaltens ein Führerausweis-entzug und eine Busse von mindestens 200 Franken. Die Zuger Polizei appelliert an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden. Um schweren Unfällen vorzubeugen, soll man sich zwingend die nötige Zeit nehmen und erst losfahren, wenn das Fahrzeug betriebssicher ist – also frei von Schnee und Eis.


Weitere Auskünfte:
Noemi Landolt, Zuger Strafverfolgungsbehörden

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