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08.03.2013

052 / Zug: Autofahrer nach tödlichem Verkehrsunfall angeklagt

08.03.2013

Zug, 8. März 2013, 09:45 Uhr


052 / MEDIENMITTEILUNG

Zug: Autofahrer nach tödlichem Verkehrsunfall angeklagt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren für einen heute 20-jährigen Mann. Der Automobilist verursachte 2011 bei Bützen (Gemeinde Hünenberg) einen tödlichen Verkehrsunfall.

Am Abend des 27. August 2011 fuhren ein damals 18-jähriger Autofahrer und sein gleichaltriger Beifahrer von Mühlau AG über die Reussbrücke in den Kanton Zug. Auf der Mühlauerstrasse verlor der Lenker wegen massiv überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dieses kam von der Strasse ab und prallte in einen Baum. Das Wrack brannte vollständig aus. Während der Angeklagte mit geringen Blessuren davonkam, verletzte sich der Beifahrer derart schwer, dass er noch auf der Unfallstelle verstarb.

Ende Februar 2013 hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug den 20-jährigen Mann in den folgenden Hauptpunkten angeklagt:

  • Fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB)
  • Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB)
  • Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Ziff. 2 alt SVG)

Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Zuger Strafgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zudem sollen dem Angeklagten die Untersuchungskosten von rund 12'000 Franken und die anfallenden Gerichtskosten auferlegt werden.

Wann über den Fall am Zuger Strafgericht verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Das Gericht wird den Termin bekanntgeben.

Bereits publizierte Medienmitteilung: Medienmitteilung Nr. 211 vom 28. August 2011.

Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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