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15.03.2013

056 / Zug: Freiheitsstrafe und Ausschaffung für Dieb

15.03.2013

Zug, 15. März 2013, 14:30 Uhr


056 / MEDIENMITTEILUNG

Zug: Freiheitsstrafe und Ausschaffung für Dieb

Staatsanwaltschaft des Kantons Zug bestraft 28-jährigen Marokkaner

Mitte Januar 2013 entriss ein Mann in Zug einer Frau die Handtasche. Die Zuger Polizei ermittelte den Täter und nahm ihn fest. Es zeigte sich, dass der Asylsuchende auch für einen Fahrzeugaufbruch im Dezember 2012 in Zug verantwortlich ist.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verlange die Zuführung des 28-jährigen Marokkaners und bestrafte ihn umgehend mit einem Strafbefehl zu 90 Tagen Freiheitsstrafe. Zusätzlich wurde eine im vergangenen Jahr im Tessin bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 15 Tagessätzen widerrufen.

Das Urteil ist rechtskräftig, der Mann befindet sich im Strafvollzug. Eine Zukunft in der Schweiz wird es für den Dieb nicht geben: Nach Verbüssen der Strafe wird ihn das Amt für Migration nach Italien ausschaffen.


Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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