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26.03.2013

060 / Zug: Strafuntersuchung nach Bahnunfall eingestellt

26.03.2013

Zug, 26. März 2013, 08:45 Uhr


060 / MEDIENMITTEILUNG

Zug: Strafuntersuchung nach Bahnunfall eingestellt

Anfang 2012 wurde in Baar ein Pöstler beim Beladen eines SBB-Gepäckwagens von der Türe eingeklemmt und drei Kilometer mitgeschleift. Die Staatsanwaltschaft Zug hat die Strafuntersuchung nun eingestellt. Ein Drittverschulden kann ausgeschlossen werden.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug kommt zum Schluss, dass der Unfall auf einen technischen Defekt am Gepäcktor und auf ein Fehlverhalten des Geschädigten selbst zurückzuführen ist. Es liegen keine Hinweise auf ein Drittverschulden vor. Das bedeutet, es ergeben sich keine Anhaltspunkte, wonach der technische Defekt an der Türe auf eine unsachgemässe Wartung oder auf eine mangelnde Konstruktion zurückzuführen wäre. Hingegen haben folgende zwei Faktoren zum Unfall beigetragen:

  • Nichtbeachten des Warntons der Türschliessung durch den Postbeamten und
  • Bedienung des Gepäcktores von der dem Perron abgewandten Seite aus.

Aus diesen Gründen wird die Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig. Der Geschädigte erklärte bereits vorgängig sein Desinteresse an der Strafuntersuchung und an der strafrechtlichen Beurteilung des Vorfalles.

Bei ihrer Untersuchung hat sich die Staatsanwaltschaft insbesondere auf einen Bericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) abgestützt.

Drei Kilometer weit mitgeschleift

Der verhängnisvolle Zwischenfall ereignete sich am Mittag des 24. Januar 2012 beim Bahnhof Baar. Nach der Einfahrt des Interregios Zürich-Luzern öffnete ein damals 47-jähriger Postangestellter die Tür des Gepäckwagens, um Pakete ein- und auszuladen. Als er dabei auf der perronabgewandten Seite des Zuges stehend in den Waggon griff, schloss sich die automatische Türe des Gepäckwagens. Der Mann wurde eingeklemmt und rund drei Kilometer bis zum Bahnhof Zug mitgeschleift. Mit schweren Verletzungen wurde er in Spitalpflege gebracht (vgl. Medienmitteilung Nr. 018 / 2012).


Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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