100 / Baar: Kühlflüssigkeit führt zu flüchtiger Lenkerin
Zug, 2. Mai 2012, 16:50 Uhr
100 / MEDIENMITTEILUNG
Baar: Kühlflüssigkeit führt zu flüchtiger Lenkerin
Bei einem Selbstunfall auf der Leihgasse hat eine Automobilistin eine Schikane gerammt. Ohne den Schaden zu melden, fuhr sie davon. Ihr Auto war jedoch derart demoliert, dass die Polizei sie schnell ausfindig gemacht hat.
Kurz nach 09:00 Uhr war es, als eine 34-jährige Autofahrerin am Mittwochmorgen (2. Mai 2012) auf der Leihgasse in Baar auf die Schikane Höhe Hausnummer 86 zufuhr. Obwohl sie keinen Vortritt hatte, versuchte sie eine entgegenkommende Fahrzeuglenkerin zu kreuzen. Als die 34-jährige merkte, dass der Platz dafür nicht reichen würde, wich sie abrupt nach rechts aus. Sie rammte die Schikane und die darauf stehenden massiven Blumentöpfe. Ohne den Schaden zu melden, fuhr sie zu sich nach Hause. Doch nicht nur das verkehrsberuhigende Hindernis wies Beschädigungen auf: Auch das Auto der Verursacherin war total demoliert. So führten ausgelaufene Kühlflüssigkeit und Hinweise eines aufmerksamen Zeugen die alarmierten Zuger Polizisten innert Kürze zum gesuchten Fahrzeug und dessen Lenkerin.
Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 30'000 Franken; der Audi A3 erlitt Totalschaden.
Zeugin gesucht
Die Zuger Polizei interessiert sich für die Aussagen der unbekannten kreuzenden Automobilistin. Die Frau war wahrscheinlich in einer dunkelgrauen Geländelimousine (SUV) unterwegs. Sie wird gebeten, sich zu melden (T 041 728 41 41).
Melden Sie verursachte Sachschäden
Gemäss Strassenverkehrsgesetz Artikel 51 müssen die Verursacher von Verkehrsunfällen mit Sachschaden sofort den Geschädigten benachrichtigen. Wenn dies nicht möglich ist, muss unverzüglich die Polizei informiert werden. Bei Unfällen mit verletzten Personen ist die Polizei in jedem Fall hinzuzuziehen.
Marcel Schlatter, Mediensprecher Zuger Strafverfolgungsbehörden