141 / Zug: Keine Schändung – Strafuntersuchung eingestellt
Zug, 28. August 2015, 09:00 Uhr
141 / MEDIENMITTEILUNG
Zug: Keine Schändung – Strafuntersuchung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat die Untersuchung im sogenannten «K.-o.-Tropfen-Fall» eingestellt. Eingereichte Beweisanträge wurden abgelehnt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Wie vor zwei Wochen angekündigt (vgl. Medienmitteilung Nr. 132 / 2015), hat die Zuger Staatsanwaltschaft am Donnerstag (27. August 2015) die Strafuntersuchung gegen den 41-jährigen Beteiligten wegen Schändung eingestellt. Das Verfahren brachte keine Beweise zutage, dass die Privatklägerin (34) während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 widerstandsunfähig war. Die von ihr vor Abschluss der Untersuchung ergänzend eingereichten Beweisanträge wurden abgelehnt.
In Anwendung der strafprozessualen Bestimmungen werden die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen. Ebenfalls erhält der 41-Jährige eine Entschädigung und eine Genugtuung. Weil die Einstellungsverfügung nicht rechtskräftig ist, können über die Höhe dieser Beträge keine Angaben gemacht werden. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Entscheid innert zehn Tagen beim Obergericht des Kantons Zug anzufechten.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden