171 / Steinhausen: Portemonnaie-Dieb festgenommen
Zug, 3. Juli 2012, 16:10 Uhr
171 / MEDIENMITTEILUNG
Steinhausen: Portemonnaie-Dieb festgenommen
Die Zuger Polizei hat einen Mann festgenommen, der einem Bahnreisenden das Portemonnaie gestohlen hatte. In einem Schnellverfahren bestrafte ihn die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug mit einer Freiheitsstrafe und einer Busse.
Am Montagabend (2. Juli 2012) stieg ein 36-jähriger Mann kurz nach 18:30 Uhr im Zürcher Hauptbahnhof in die S-Bahn in Richtung Zug ein. Während der Fahrt ging der Bahnreisende auf die Toilette und liess dazu seinen Rucksack auf dem Sitz liegen. Bei der Rückkehr zu seinem Platz bemerkte der Mann, dass sein Portemonnaie aus dem Rucksack gestohlen worden war. Der Geschädigte wählte den Notruf 117 und folgte einem verdächtigen Mann, der sich beim Bahnhof Steinhausen aus dem Staub machen wollte.
Die ausgerückten Einsatzkräfte der Zuger Polizei nahmen den beschriebenen Mann wenig später in Steinhausen fest. Der zusätzlich aufgebotene Polizeihund Yrk konnte dank seiner guten Nase das gestohlene Portemonnaie in einem Abfalleimer beim Bahnhof Steinhausen aufspüren.
In der polizeilichen Einvernahme am Dienstag (3. Juli 2012) gab der 30-jährige Algerier, der sich illegal in der Schweiz aufhält, den Diebstahl zu. Er wurde anschliessend der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt, die den abgewiesenen Asylbewerber wegen der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und des Diebstahls mit einer dreissigtägigen Freiheitsstrafe und einer Busse bestrafte (Urteil noch nicht rechtskräftig). Das Amt für Migration verfügte zudem eine Ausgrenzung aus dem Kanton Zug.
Gelegenheit macht Diebe
Vermeiden Sie Diebstähle, indem Sie Ihre Taschen nie unbeaufsichtigt lassen. Tragen Sie Ihre Wertsachen in Innentaschen möglichst nah am Körper und halten Sie ihre Hand-, Umhänge- und Einkaufstaschen stets verschlossen mit der Öffnung gegen den Körper. Achten Sie im Gedränge auf Ihre persönlichen Sachen und seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie jemand anrempelt. Hängen bzw. legen Sie Ihre Handtasche sowie Kleidungsstücke mit Wertsachen in Restaurants und Bars nicht an Stuhllehnen bzw. in der Bahn nicht auf die Hutablage.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden