184 / Zug: Anklageerhebung gegen ehemaligen Zuger Stadtrat
Zug, 11. Dezember 2015, 10:00 Uhr
184 / MEDIENMITTEILUNG
Zug: Anklageerhebung gegen ehemaligen Zuger Stadtrat
Der frühere Zuger Stadtrat, Ivo Romer, muss sich vor dem Strafgericht des Kantons Zug verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Es geht um einen Deliktsbetrag von mehreren Millionen Franken.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen den ehemaligen Zuger Stadtrat und Vorsteher des Finanzdepartementes, Ivo Romer, beim Strafgericht des Kantons Zug Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet auf Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung am Vermögen einer wohlhabenden Witwe. Zudem ist er wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu Lasten einer von der Witwe gegründeten Stiftung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Funktion als einziger Stiftungsrat Stiftungsvermögen zweckwidrig verwendet zu haben. Weiter hat sich der ehemalige Stadtrat wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei zu verantworten.
Wann über den Fall vor dem Strafgericht Zug verhandelt werden wird, ist noch nicht bestimmt.
Weitere Auskünfte:
Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden, steht Ihnen während den Bürozeiten zur Verfügung (T 041 728 41 14). Für O-Töne am Radio wählen Sie bitte T 041 728 49 45.