199 / Kanton Zug: Weisser Stock hat Vortritt
Zug, 12. Oktober 2007, 14:00 Uhr
199 / MEDIENMITTEILUNG
Kanton Zug: Weisser Stock hat Vortritt
Am 15. Oktober 2007 findet der "internationale Tag des Weissen Stockes" statt. Blinde und Sehbehinderte machen an diesem Tag auf ihr Vortrittsrecht im Verkehr aufmerksam. Dieses ist für sie lebenswichtig.
"Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen" (Art. 6 Abs. 4 der Schweizerischen Verkehrsregelnverordnung). Das Vortrittsrecht für Blinde und Sehbehindert ist seit 1962 in der Verkehrsregelnverordnung verankert. Gemäss der Arbeitsgruppe "Tag des Weissen Stockes" lässt aber die Anhaltedisziplin auf Schweizer Strassen zu wünschen übrig: Anlässlich des Aktionstages 2006 gewährten nur 69 Prozent der Automobilisten das Vortrittsrecht. In der Romandie waren es gerade mal 44 Prozent.
Am internationalen Tag des Weissen Stockes ruft die Zuger Polizei alle Fahrzeuglenkenden dazu auf, das Vortrittsrecht von Blinden und Sehbehinderten Menschen zu respektieren. Hupen ist im Zusammenhang mit der Gewährung des Vortritts zu unterlassen, weil dieses zur Warnung gedachte Signal Blinde und Sehbehinderte irritieren könnte.
Weitere Auskünfte:
Sandor Horvath, Informationsbeauftragter der Zuger Polizei, steht Ihnen während den Bürozeiten zur Verfügung (T 041 728 41 14). Für O-Töne am Radio wählen Sie bitte T 041 728 49 45.
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