211 / Zug/Baar: Drohung an Schule als Blödsinn bezeichnet
Zug, 27. August 2012, 15:50 Uhr
211 / MEDIENMITTEILUNG
Zug/Baar: Drohung an Schule als Blödsinn bezeichnet
Nach einer Drohung gegen eine Privatschule in Baar hat die Zuger Polizei den mutmasslichen Täter identifiziert. Er bezeichnet die Drohung als Blödsinn. Die Polizei weist darauf hin, dass soziale Medien keine rechtsfreien Räume sind. Mit Drohungen, Nötigung oder Erpressung ist auch online nicht zu spassen.
Der 20-jährige Mann gab am Wochenende in den Einvernahmen zu, die Drohungen auf einer Social-Media-Plattform publiziert zu haben. Der Beschuldigte: "Ich habe das aus Blödsinn gemacht. Es war mir nicht bewusst, was ich damit auslösen würde. Es tut mir sehr leid." Der junge Mann hatte die Tragweite seines Tuns in der Online-Welt offensichtlich unterschätzt. Ermittlungen und eine Hausdurchsuchung gaben keine Hinweise darauf, dass der Mann die angedrohte Gewalttat an seiner Privatschule tatsächlich hätte umsetzen wollen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde der Schüler aus der Haft entlassen. Weitere Abklärungen und Untersuchungen der Zuger Strafverfolgungsbehörden laufen jedoch weiter.
Der Mann war am Donnerstagmorgen (23. August 2012) festgenommen worden, nachdem im Internet eine Drohung über eine Gewalttat gegen eine Privatschule in Baar eingegangen war (vgl. Medienmitteilung Nr. 205 / 2012).
Regeln und Gesetze gelten auch im Internet
Die Zuger Polizei weist darauf hin, dass soziale Medien keine rechtsfreien Räume sind. Der Schutz der Persönlichkeit, der Datenschutz und das Urheberrecht haben zu jeder Zeit auch im World Wide Web ihre Gültigkeit. Grundsätzliche Regeln der Kommunikation, die im "echten Leben" gelten, sind auch online verbindlich. Gerade auf sozialen Plattformen ist man nicht bloss unter sich bzw. unter Freunden, wie die eigene Kontaktliste manchmal suggerieren mag. Mit Drohungen, Nötigung, Erpressung etc. ist auf Facebook, Twitter und Co. nicht zu spassen. Wie der vorliegende Fall zeigt, ist mit Interventionen der Polizei und einem daraus folgenden rechtlichen Nachspiel zu rechnen.
Die schweizerische Kriminalprävention SKP bietet auf ihrer Website lehrreiche Informationen rund ums Verhalten im Internet an.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden