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08.11.2016

218 / Kanton Zug: Phishing–Angriff rechtzeitig erkannt und verhindert

08.11.2016
218 / Kanton Zug: Phishing–Angriff rechtzeitig erkannt und verhindert

Zug, 8. November 2016, 10:35 Uhr

218 / MEDIENMITTEILUNG

Kanton Zug: Phishing–Angriff rechtzeitig erkannt und verhindert

Eine Firma im Kanton Zug wurde Opfer eines Trojaners. Dieser löste im Verborgenen eine Geldüberweisung von rund 90'000 Franken aus. Dank der schnellen Reaktion verschiedener Stellen konnte das Geld dem Besitzer zurückerstattet werden.

Ende Oktober 2016 erhielt eine Firma mit Sitz im Kanton Zug eine E-Mail mit einem Word-Dokument als Anhang. Beim Absender handelte es sich um einen bekannten Onlineshop. Beim Öffnen des Word-Dokuments, wurde - für den Benutzer unsichtbar - ein Trojaner aktiviert. Knapp eine Woche später versuchten die Besitzer des Computers erfolglos, sich im eBanking-Bereich ihrer Bank einzuloggen. Es erschien die Meldung, es zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu versuchen. Wiederum einige Tage später gelang das Login tatsächlich und die Kontoinhaber stellten fest, dass in der Zwischenzeit rund 90'000 Franken auf ein fremdes Bankkonto überwiesen wurden. Die Geschädigten reagierten sofort und informierten die Bank wie auch die Zuger Polizei.

Am gleichen Tag meldete sich die Inhaberin des fremden Bankkontos bei der Kantonspolizei Zürich, da sie auf ihrem Konto den Betrag von 90'000 Franken entdeckte. Bei der Befragung stellte sich heraus, dass die Frau von einer Firma angeschrieben und aufgefordert wurde, den entsprechenden Geldbetrag abzuheben und weiter zu leiten. Zu diesem Zweck verwendete die Täterschaft eine gefälschte Identität einer bestehenden Immobilienfirma.

Dank der sofortigen Reaktion der Geschädigten und der guten Zusammenarbeit der betroffenen Banken, der Kantonspolizei Zürich und der Zuger Polizei konnte der Betrag von rund 90'000 Franken gesichert und den rechtmässigen Besitzern zurückerstattet werden. Die Ermittlungen zur Täterschaft sind noch nicht abgeschlossen.

Präventionstipps:

  • Öffnen Sie keine E-Mails von unbekannten Personen und klicken Sie nie auf darin enthaltene Links.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten an unbekannte Personen weiter - schon gar keine Bankund Kontoinformationen.
  • Bei einem fehlgeschlagenen Login beim Online Banking unbedingt die Bank informieren.
  • Installieren Sie auf Ihrem Computer ein Anti-Phishing-Programm (z.B. Kaspersky).
  • Melden Sie mögliche Angriffe sofort der Bank und der Polizei.

 

Weitere Auskünfte:

Frank Kleiner, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, steht Ihnen während den Bürozeiten zur Verfügung (T 041 728 43 69).

Weitere Informationen

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