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20.09.2011

229 / Zug: Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre für 30-jährigen Nigerianer

20.09.2011

Zug, 20. September 2011, 08:35 Uhr


229 / MEDIENMITTEILUNG

Zug: Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre für 30-jährigen Nigerianer

Im Oktober 2010 war ein 86-jähriger Mann zu Hause in Baar überfallen worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug die Untersuchung gegen den mutmasslichen Haupttäter abgeschlossen. Unter anderem wegen Raubes und Körperverletzung fordert sie eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Zuger Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass der 30-jährige Nigerianer den Raubüberfall auf den Rentner (vgl. Medienmitteilung Nr. 278 / 2010) von langer Hand geplant hatte. Gemäss der Untersuchung handelte der Beschuldigte vorsätzlich, das heisst mit Wissen und Willen, als er am 4. Oktober 2010 zusammen mit Komplizen in das Haus des Rentners an der Oberen Rebhalde in Baar stürmte und mehrere zehntausend Franken erbeutete. Das 86-jährige Opfer wurde durch die Fesselung und Knebelung sowie durch Fusstritte verletzt.

Mit Abschluss der Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim Strafgericht des Kantons Zug und fordert eine Bestrafung des 30-Jährigen unter anderem wegen Raubes, einfacher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs.

Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken.

Der nicht geständige Nigerianer befindet sich seit seiner Festnahme im November 2010 in Untersuchungshaft. Die Beute bleibt bis heute verschwunden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug weist darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

Bestrafung eines Komplizen

Ein Komplize des 30-Jährigen - ebenfalls ein Afrikaner - konnte noch nicht ermittelt werden. Der heute 33-jährige Russe hingegen, der als Postbote verkleidet an der Tür des Opfers geklingelt hatte, wurde im August 2011 zu einer rechtsgültigen, unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Während der Strafuntersuchung zeigte er sich sehr kooperativ. Vom konkreten Vorhaben der Afrikaner wusste er nichts.


Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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