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09.10.2011

250 / Zug: Polizei stellt Asylbewerber nach Flucht zu Fuss

09.10.2011

Zug, 9. Oktober 2011, 12:55 Uhr


250 / MEDIENMITTEILUNG

Zug: Polizei stellt Asylbewerber nach Flucht zu Fuss

Zuger Staatsanwaltschaft bestraft erneut abgewiesenen Asylbewerber mit Busse und Geldstrafe.

Am Samstagmittag (8. Oktober 2011) beabsichtigte eine Zuger Polizeipatrouille kurz vor 12:00 Uhr einen 28-Jährigen Algerier an der Chamerstrasse in Zug zu kontrollieren. Der Mann suchte sogleich das Weite und rannte davon. Nach wenigen Metern wurde er von den Polizisten eingeholt und in Handschellen gelegt.

Der Grund für die Flucht offenbarte sich bei der Kontrolle seiner Effekten. Der abgewiesene Asylbewerber aus dem Kanton St. Gallen führte 17 abgepackte Portionen Marihuana mit einem Gesamtgewicht von 50 Gramm mit sich.

Der Festgenommene wurde der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. In einem Schnellverfahren bestrafte diese ihn sogleich wegen Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz. Er musste eine Busse von 500 Franken bezahlen und wurde weiter mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Der 28-Jährige musste auch die Kosten des Verfahrens übernehmen. Es wurde ihm zudem eröffnet, dass er den Kanton Zug nicht mehr betreten darf.

Die Betäubungsmittel wurden dem Mann, der sich illegal in der Schweiz aufhält, abgenommen.

Bereits am 2. September 2011 versuchte sich der Mann zu Fuss einer Kontrolle durch die Polizei zu entziehen. Auch damals kam eine grössere, in Portionen abgepackte Menge Marihuana zum Vorschein (vgl. Medienmitteilung 220 / 2011 der Zuger Strafverfolgungsbehörden).


Weitere Auskünfte:
Judith Aklin, Mediensprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden, steht Ihnen zur Verfügung (T 079 340 86 08).

 

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