Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
22.10.2012

256 / Zug / St. Gallen: Verfahren gegen Brüderpaar eingestellt

22.10.2012

Zug, 22. Oktober 2012, 09:00 Uhr


256 / MEDIENMITTEILUNG

Zug / St. Gallen: Verfahren gegen Brüderpaar eingestellt

Ein Brüderpaar hatte in den vergangenen Jahren schwere Vorwürfe gegen die Zuger Behörden im Zusammenhang mit dem Attentat vom 27. September 2001 erhoben. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt wurde durch das Obergericht des Kantons Zug eingesetzt. Dieser hat die Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen nun abgeschlossen.

Seit Jahren erhoben die beiden Brüder schwere Vorwürfe gegen die Zuger Behörden und einer von ihnen hat bei der dafür nicht zuständigen Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht. So sind sie der Meinung, der Attentäter habe sich am 27. September 2001 nicht selbst getötet, sondern sei vor dem Regierungsgebäude durch einen gezielten Schuss der Polizei getötet worden. Sämtliche Behörden und Medien hätten diesen Skandal daraufhin vertuscht. Diese Version des Attentats verbreiteten die Brüder mit Plakataktionen, auf Flugblättern und auf einer Internetseite.

Auf die wiederholt schweren Vorwürfe und die Anzeige an die Adresse von Behördenmitgliedern hat die Regierung im November 2011 mit Strafanzeigen gegen die beiden Männer wegen falscher Anschuldigung reagiert. Um den Befangenheitsvorwurf auszuschliessen, wurde der
St. Galler Staatsanwalt Beat Fehr mit der Untersuchung betraut. Dieser ist nach eingehenden ergänzenden Abklärungen, die vorfrageweise im Verfahren gegen die beiden Brüder zu tätigen waren, zum Schluss gekommen, dass die von den Brüdern erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Die Ermittlungen durch die Zuger Polizei und Staatsanwaltschaft des Kantons Zug sind korrekt geführt worden. Auf die Strafanzeige gegen Behördenmitglieder des Kantons Zug wegen Mord, Anstiftung und Gehilfenschaft zu Mord sowie Amtsdelikte ist er deshalb nicht weiter eingetreten (Nichtanhand-nahmeverfügung gemäss Art. 310 StPO).

Weiter hat der ausserordentliche Staatsanwalt aber auch die Verfahren gegen die Brüder wegen falscher Anschuldigung eingestellt. Dies weil ein entsprechender Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte, da die Brüder ihre Ansichten u.a. auf einen vermeintlichen Augenzeugen abgestützt hatten. Die Einstellungsverfügungen sind rechtskräftig.


Weitere Auskünfte:
Beat Fehr, Staatsanwalt des Kantons St. Gallen und ausserordentlicher Staatsanwalt für den Kanton Zug, steht Ihnen am Montag von 11:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung (T 058 229 40 17).

Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden, steht Ihnen während den Bürozeiten zur Verfügung (T 041 728 41 14).
 

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch