264 / Zug: Hoher Sachschaden wegen vergessener Kerze
Zug, 24. Oktober 2011, 10:50 Uhr
264 / MEDIENMITTEILUNG
Zug: Hoher Sachschaden wegen vergessener Kerze
Eine nicht ausgelöschte Kerze hat in einer Wohnung in Zug einen Brand ausgelöst. Die Flammen erstickten von selber. Dennoch entstand hoher Sachschaden.
Am Samstagmorgen (22. Oktober 2011) zündete ein 50-jähriger Mann in seiner Wohnung an der Waldheimstrasse in Zug eine auf einem Kunststofftisch stehende Kerze an. Als er sein Zuhause später verliess, vergass er, die Flamme zu löschen. Die Kerze brannte nieder und löste den Brand aus. Aufgrund des Sauerstoffmangels in der Wohnung erstickte das Feuer von selber. Als der Bewohner am Sonntagmorgen (23. Oktober 2011) zurückkehrte, fand er seine Räumlichkeiten in einem völlig verrussten Zustand vor.
Verletzt wurde niemand. Aufgrund der Rauchentwicklung und der starken Russablagerung in der ganzen Wohnung entstand an Immobilie und Mobiliar jedoch ein Sachschaden von rund 150'000 Franken.
Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen!
Die Zuger Polizei ruft im Umgang mit Kerzen zur Vorsicht auf und verweist auf ein Merkblatt der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB:
- Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen. Löschen Sie vor dem Verlassen des Raums alle Kerzen.
- Sorgen Sie dafür, dass Kerzen sicher und aufrecht stehen.
- Verwenden Sie nur Kerzenständer, die nicht brennbar und gross genug sind, um flüssiges Wachs aufzufangen.
- Stellen Sie Kerzen in angemessenem Abstand zu brennbaren Gegenständen auf (Vorhänge, Dekorationsmaterial, Tannenzweige, Tischtücher usw.).
- Lassen Sie Kinder nie alleine in der Nähe von brennenden Kerzen spielen.
- Zündhölzer und Feuerzeuge sind vor Kinderhänden sicher aufzubewahren.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden
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| Typ | Titel | Dokumentart |
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| Brandgefahr Kerzen | Merkblatt |