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27.11.2012

291 / Zuger Polizei: Mach' dich sichtbar!

27.11.2012

Zug, 27. November 2012, 11:15 Uhr


291 / MEDIENMITTEILUNG

Zuger Polizei: Mach' dich sichtbar!

In den Herbst- und Wintermonaten, wenn es früh dunkel wird, ist eine intakte und richtig geschaltete Fahrzeugbeleuchtung das A und O der Verkehrssicherheit. Dabei ist das aktive Mitwirken der Fahrzeuglenkenden unerlässlich. Denn alleine sie tragen die Verantwortung für die Betriebs- und Vorschriftsmässigkeit des Fahrzeugs.

Egal ob auf dem Velo, im Auto oder zu Fuss - bei schlechten Witterungsverhältnissen ist eine gute Sichtbarkeit zwingend. Das automatische Tagfahrlicht bei Autos bringt zwar viele Vorteile mit sich, doch gerade bei Regen, Nebel und Dämmerung ist diese Beleuchtung unzureichend und nicht vorschriftsgemäss. Die Polizei appelliert deshalb an die Verantwortung der Automobilisten. Sie sollen selbst aktiv werden und bei schlechten Wetterverhältnissen von der Tagfahrlichtschaltung auf Abblendlicht umschalten. So können Unfälle verhindert werden.

Kein blinder Verlass auf Lichtautomatik
Vielen Fahrzeuglenkenden ist nicht bewusst, dass bei eingeschaltetem Tagfahrlicht am Heck des Fahrzeugs keine Lichter brennen und sie so von den nachfolgenden Fahrzeugen zu spät oder gar nicht gesehen werden. Auch darf man sich nicht alleine auf eine allfällig vorhandene Lichtautomatik verlassen, denn diese reagiert in vielen Fällen zu spät oder gar nicht auf die oben beschriebenen Witterungsverhältnisse.

Zusätzlich ist das Fahrverhalten stets den Licht- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Der Lenkende ist dafür verantwortlich, die Beleuchtung regelmässig zu überprüfen und instand zu halten. Mit diesen einfachen Massnahmen trägt er entscheidend zur Unfallverhütung bei.

Für Velofahrer gilt: Mach' dich sichtbar! Zwingend ist eine funktionierende Beleuchtung vorne und hinten. Vorgeschrieben sind zudem Reflektoren und Leuchtpedalen.

Gefahr auf dem Fussgängerstreifen
Wer zu Fuss unterwegs ist, sollte immer besonders achtsam sein. Damit andere Verkehrsteilnehmende Fussgänger besser erkennen, empfiehlt die Polizei helle Kleidung. Zusätzlichen Schutz bieten Kleidungsstücke mit Leuchtstreifen oder Reflektoren. Vor dem Überqueren einer Strasse soll man sich stets vergewissern, ob man vom Lenkenden eines nahenden Fahrzeugs wirklich gesehen wurde.

Weitere Informationen zum Thema "Sichtbarkeit im Strassenverkehr" finden sie auch bei der bfu unter folgendem Link:
www.bfu.ch/PDFLib/983_42.pdf


Noemi Landolt, Zuger Strafverfolgungsbehörden
 

Weitere Informationen

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