304 / Kanton Zug: Sind Sie fit für die Strasse?
Zug, 1. Dezember 2011, 11:45 Uhr
304 / MEDIENMITTEILUNG
Kanton Zug: Sind Sie fit für die Strasse?
Auch im Advent 2011 gilt es wieder, fit für die Strasse zu sein. Lassen Sie Ihr Auto stehen und nehmen Sie ein Taxi oder den öffentlichen Verkehr, wenn Sie zu viel getrunken haben. Sicher durch die Vorweihnachtszeit fahren Sie mit dem Grundsatz "Drink or Drive".
Vom 5. bis zum 18. Dezember 2011 führt die Zuger Polizei im ganzen Kantonsgebiet wiederum die Schwerpunktaktion "Fit für die Strasse?" durch. Mit der Alkoholkampagne will die Polizei gezielt die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsteilnehmenden die Gefahren und Konsequenzen des Fahrens in angetrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss bewusst machen.
Lassen Sie sich durch Alkohol oder Drogen am Steuer nicht die Vorweihnachtszeit verdunkeln. Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist in der Nacht Alkohol Ursache von mehr als jedem dritten Verkehrsunfall mit Getöteten oder Schwerverletzten. Und selbst wenn Sie unfallfrei bleiben: Geraten Sie betrunken in eine Kontrolle, wird gegen Sie eine Strafuntersuchung eröffnet. Darüber hinaus müssen Sie mit einem mehrmonatigen Führerausweisentzug rechnen.
Damit Sie die Adventszeit und die vorweihnachtliche Stimmung unbeschwert geniessen können, empfiehlt die Polizei Folgendes zu beachten:
- "Drink or Drive": Fahren Sie nicht mit dem Auto zum Firmenanlass oder zu privaten Feierlichkeiten, denn schon wenig Alkohol vermindert die Reaktionsfähigkeit.
- Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder (Sammel-)Taxis.
- Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
- Halten Sie Personen ab, angetrunken zu fahren. Weigern Sie sich mitzufahren.
- Und wenn Sie mal zu viel getrunken haben: Lassen Sie die Finger vom Auto und nehmen Sie stattdessen die Dienste von "Nez rouge" in Anspruch
- Zu guter Letzt: Alkohol baut sich langsam ab - fahren Sie deshalb niemals mit einem "Kater".
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden