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Recht

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Gesetzesbücher

Die Juristinnen und Juristen des Rechtsdienstes erarbeiten bei Gesetzesvorhaben und parlamentarischen Vorstössen auf betriebliche Interessen bezogene Vernehmlassungen (sog. Mitberichte). Bei Verwaltungsstreitigkeiten nehmen sie die Interessenvertretung vor dem Regierungsrat und den Gerichten wahr. Sie beraten sowohl die Polizeiführung als auch die Mitarbeitenden in sämtlichen rechtlichen Belangen und erstellen die nötigen Rechtsgutachten. Bei der Erarbeitung von polizeirechtlichen Gesetzesvorlagen und dem Erstellen von verwaltungsrechtlichen Vereinbarungen sind die Juristinnen und Juristen federführend.

Geraten Korpsangehörige in Strafverfahren, stellt der Rechtsdienst deren rechtliche Betreuung sicher. Im Rahmen des Prozessmanagements wirken die Juristinnen und Juristen auch beim Erlass und der Änderung von Dienstvorschriften mit. Weiter beteiligen sie sich an der korpsinternen Grund- und Weiterbildung.

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