Dienst Cyber- und Wirtschaftsdelikte
Der Dienst Cyber- und Wirtschaftsdelikte leitet Ermittlungsverfahren sowohl von Computer- und Internetdelikten (Unbefugte Datenbeschaffung, Datenbeschädigung und betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage) als auch im Bereich der klassischen Wirtschaftskriminalität (Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung). Hinzu kommen Konkursdelikte, Delikte im Bereich des Immaterialgüterrechts und Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbetrug. Die Bearbeitung von Vermögensdelikten mit Kryptowährungen sowie die Präventionsarbeit und Beratung zwecks Verhinderung von Cyber- und Wirtschaftsdelikten runden die Tätigkeitsgebiete ab.
Der Dienst Cyber- und Wirtschaftsdelikte der Zuger Polizei ist eine vom BAKOM anerkannte offizielle Stelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und im Kanton Zug für die Durchsetzung und Kontrolle der Verordnung über Internet-Domains (VID) zuständig. Zudem ist der Dienst Cyber- und Wirtschaftsdelikte Mitglied des Netzwerkes für die Ermittlungsunterstützung in der digitalen Kriminalität (NEDIK).
Cyber- und Wirtschaftskriminelle beschränken sich nicht auf bestimmte Branchen oder einzelne Länder. Vielmehr haben es die Ermittler im Kanton Zug in ihren Fällen mit internationalen Firmenkonstrukten, Cyber-Netzwerken und international agierenden Tätergruppierungen sowie komplexen Geldflüssen in der ganzen Welt zu tun. Die Verfahren sind anspruchsvoll und die Ermittlungen nehmen entsprechend Zeit in Anspruch.