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16.04.2018

Gesamterneuerungswahlen 2018 für die Gerichte des Kantons Zug für die Amtsperiode 2019 bis 2024: Wahlvorschläge

16.04.2018
Medienmitteilung Wahlvorschläge Gerichtswahlen

Medienmitteilung

Bis zum Wahlanmeldeschluss sind bei der Staatskanzlei die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen 2018 der Gerichte des Kantons Zug eingegangen. Für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsgerichts wird am 24. Juni 2018 aller Voraussicht nach ein Urnengang stattfinden. Bei den übrigen Gerichten zeichnen sich stille Wahlen ab.

Bis zum Wahlanmeldeschluss am Montag, 16. April 2018, 17.00 Uhr, sind bei der Staatskanzlei die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen 2018 der Gerichte des Kantons Zug eingegangen (Anhang bzw. Download).

Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Es können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und gegebenenfalls neue Kandidierende vorgeschlagen werden (vgl. Ausschreibung im Amtsblatt vom Donnerstag, 29. März 2018). Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens am Mittwoch, 25. April 2018, 17.00 Uhr, werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Publikation erfolgt voraussichtlich am Freitag, 4. Mai 2018.

Für das Verwaltungsgericht werden mehr Personen als Mitglieder vorgeschlagen als es Richterstellen gibt. Hier zeichnet sich deshalb ein Urnengang ab, der gegebenenfalls am 24. Juni 2018 stattfindet.

Für die übrigen Gerichte sind gleich viele Personen vorgeschlagen wie es Richterstellen gibt. Hier zeichnen sich deshalb stille Wahlen ab (keine Urnengänge). Der Regierungsrat wird die Vorgeschlagenen für gewählt erklären, ihnen die Wahl mitteilen und die Gewählt-Erklärung im Amtsblatt veröffentlichen. Die Gewählt-Erklärung erfolgt unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch den Kantonsrat. Diese erfolgt im Quartal 3/2018.

Kontakt
Tobias Moser, Landschreiber, 041 728 31 10, tobias.moser@zg.ch

Weitere Informationen

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