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10.10.2014

Beschwerde zur Regierungsratswahl dem Verwaltungsgericht weitergeleitet

10.10.2014

Medienmitteilung vom 10. Oktober 2014

Heute ist bei der Staatskanzlei eine Wahlbeschwerde betreffend die Gesamterneuerungswahl 2014 des Regierungsrats eingegangen.

Für Wahlbeschwerden ist nach Gesetz grundsätzlich der Regierungsrat die zuständige Beschwerdeinstanz.

Da bei der Anfechtung der Gesamterneuerungswahl des Regierungsrats auf alle Regierungsratsratsmitglieder ein Ausstandsgrund zutrifft, ist der Regierungsrat für dieses Geschäft nicht beschlussfähig.

Aus diesem Grund hat die Staatskanzlei die Wahlbeschwerde an die nächsthöhere kantonale Beschwerdeinstanz in Wahlangelegenheiten, also an das Verwaltungsgericht, weitergeleitet.

 

Ansprechperson für Medienschaffende:
Tobias Moser, Landschreiber
Tel. 041 728 31 10

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Typ Titel Bearbeitet
MM Wahlbeschwerde.pdf 10.10.2014

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