Rücktritt von Kantonsrichter Rolf Meyer
Rücktritt von Kantonsrichter Rolf Meyer auf Ende Januar 2017
Nach über 38 Jahren engagierter Tätigkeit in der Zuger Justiz tritt Kantonsrichter Dr. Rolf Meyer per 31. Januar 2017 als Mitglied des Kantonsgerichts des Kantons Zug zurück. Die Ergänzungswahl für das Kantonsgericht findet voraussichtlich am 25. September 2016 statt.
Dr. Rolf Meyer begann seine Laufbahn am Verwaltungsgericht des Kantons Zug am 1. Januar 1978 als Auditor und Substitut und wechselte am 1. Januar 1979 ans Kantonsgericht, wo er ab 1. Juni 1979 als Gerichtsschreiber tätig war. Das Zuger Stimmvolk wählte den ausgewiesenen Spezialisten des Privatrechts im Jahr 1985 zum Mitglied des Kantonsgerichts. Der Kantonsrat vertraute Dr. Rolf Meyer per 1. Januar 1995 das Präsidium des Kantonsgerichts an. Seit 2013 wirkt er wiederum als Mitglied des Kantonsgerichts und Präsident der handelsrechtlichen Abteilung.
Kantonsrichter Dr. Rolf Meyer stellt sein Amt zur Verfügung, weil er im Januar 2017 das 65. Altersjahr erreicht.
Nach Gesetz bestimmt der Regierungsrat das Datum der Ergänzungswahl für den am Kantonsgericht frei werdenden Sitz. Diese Volkswahl wird voraussichtlich am 25. September 2016 stattfinden, damit das Kantonsgericht keine Vakanz hat.
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