Volk lehnt die Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum» ab
Die Zuger Stimmbevölkerung hat heute die Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum» abgelehnt. Damit ist das Volk der Empfehlung des Regierungs- und Kantonsrats gefolgt und spricht der Zuger Wohnraumförderung ihr Vertrauen aus. Die Zuger Regierung begrüsst diesen Entscheid und will den bewährten Weg weitergehen.
«Wir interpretieren das Nein der Volksabstimmung als Bestätigung, den bisherigen Weg der Zuger Wohnraumförderung weiterzugehen», erklärt der Zuger Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel. «Die Ablehnung der Gesetzesinitiative richtet sich ─ so auch die Hauptargumente von Regierungs- und Kantonsrat ─ gegen vermehrte staatliche Überregulierungen, die in ihrer Wirkung den Wohnungsmarkt eher lähmen anstatt fördern. «Es bleibt das Ziel der Zuger Politik, den preisgünstigen Wohnraum zu fördern; dabei sind Anreize und Möglichkeiten zum preisgünstigen Wohnungsbau gefragt, nicht fixe Regulierungen und Vorgaben.»
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Die Zuger Wohnraumförderung setzt auf die langfristige Zusammenarbeit des Kantons mit den Gemeinden und allen im Wohnungsbau tätigen Kreisen. Dank gemeinsamer Planung mit den Bauträgerinnen und Bauträgern, den Gemeinden und den Landbesitzenden entstehen kontinuierlich und auf lange Sicht preisgünstige Wohnungen. Die gemeinnützigen Bauträgerinnen und Bauträger können von Kanton und Gemeinden mit verschiedenen Instrumenten (z.B. mit Mietzinsbeiträgen und vergünstigten Darlehen) unterstützt werden. Matthias Michel ist überzeugt: «Die Bauträgerinnen und Bauträger erfüllen eine wichtige Funktion in einem Kanton, der haushälterisch mit Bauland umgehen muss.»
Investitionen für preisgünstigen Wohnraum
Seit Einführung der Förderungsmassnahmen wurden mehr als 70 Bauvorhaben mit Investitionen von 20 Millionen Franken bei der Erstellung von preisgünstigem Wohnraum unterstützt (zum Beispiel: Liegenschaften Herti, Zug; Hello, Baar; Schlattwäldli, Hünenberg; Schluechtstrasse, Cham; Carmel, Menzingen; Zentrum Dreilinden, Rotkreuz).
Flexible Lösungen mit Gemeinden
Als erste Schweizer Stadt hat Zug vier Zonen für die Realisierung von bis zu 340 preisgünstigen Wohnungen geschaffen. Die Gemeinde Cham hat beim Bebauungsplan der ehemaligen Papierfabrik den Bau von 100 preisgünstigen Wohnungen vorgeschrieben. Mit diesem Vorgehen sind die Voraussetzungen für die Förderung der Wohnungen mit Mietzinsvergünstigungen des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) gegeben. Dies sind Beispiele, wie die bestehenden Instrumente flexibel eingesetzt werden.
Künftige Projekte
Derzeit sind zehn Bauvorhaben mit mehr als 300 Wohnungen von Bauträgerinnen und Bauträgern in Planung. Mit Blick auf die von der Stadt Zug geschaffenen Zonen für preisgünstige Wohnungen und die aktive Bodenpolitik der Gemeinden werden in den nächsten Jahren weitere 600 bis 800 preisgünstige Wohnungen erwartet. Eine zusätzliche Stärkung wird durch die Revision des Bau- und Planungsgesetzes erwartet. Die dort vorgesehene Mehrwertabgabe kann von Seiten der Grundeigentümerschaft direkt mittels Bau von preisgünstigen Wohnungen geleistet werden.
Die Resultate der kantonalen Abstimmung vom 21. Mai 2017 sind ersichtlich unter: https://wab.zug.ch/vote/gesetzesinitiative-fuer-bezahlbaren-wohnraum
Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zug Tel. 041 728 55 00
matthias.michel@zg.ch
Medienmitteilung: Volk lehnt die Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum» ab
Typ | Titel |
---|---|
Medienmitteilung "Volk lehnt die Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum» ab" |