Voraussichtlich stille Wahl für ein Ersatzmitglied des Kantons- und Strafgerichts
Innert Wahlanmeldefrist wurde nur eine Person vorgeschlagen. Es kommt daher bei der Ergänzungswahl für ein Ersatzmitglied des Kantons- und Strafgerichts voraussichtlich zur stillen Wahl.
An der Sitzung des Kantonsrats vom 27. September 2018 wurde im Rahmen der Feststellung der Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ober- Kantons-, Straf- und Verwaltungsgerichts für die Amtsdauer 2019–2024 die Wahl eines Ersatzmitglieds des Kantons- und Strafgerichts für nicht gültig erklärt. Der Regierungsrat hat daher auf den 10. Februar 2019 eine Ergänzungswahl angesetzt.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 3. Dezember 2018, 17.00 Uhr,
abgelaufen. Innert dieser Frist ist bei der Staatskanzlei folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
- Wenk Luzia, 1962, Juristin, Löberenstrasse 49, 6300 Zug, Alternative – die Grünen Zug
Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Es können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und gegebenenfalls neue Kandidierende vorgeschlagen werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens (Mittwoch, 12. Dezember 2018, 17.00 Uhr) wird der bereinigte Wahlvorschlag im Amtsblatt publiziert - voraussichtlich am 21. Dezember 2018. Da für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen ist, zeichnet sich für die Ergänzungswahl eine stille Wahl ab (kein Urnengang). In diesem Fall wird der Regierungsrat die vorgeschlagene Person für gewählt erklären, ihr die Wahl mitteilen und die Gewählterklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählterklärung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl durch den Kantonsrat. Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl frühestens am 31. Januar 2019 vornehmen können.