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15.04.2019

Voraussichtlich stille Wahl für ein Ersatzmitglied des Obergerichts

15.04.2019
Innert Wahlanmeldefrist wurde nur eine Person vorgeschlagen. Es kommt daher bei der Ergänzungswahl für ein Ersatzmitglied des Obergerichts voraussichtlich zur stillen Wahl

Innert Wahlanmeldefrist wurde nur eine Person vorgeschlagen. Es kommt daher bei der Ergänzungswahl für ein Ersatzmitglied des Obergerichts voraussichtlich zur stillen Wahl.

Am Obergericht des Kantons Zug tritt Sarah Duss per 1. Mai 2019 als Ersatzmitglied zurück. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat auf den 23. Juni 2019 eine Ergänzungswahl angesetzt (Rest der Amtsperiode 2019-2024).

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 15. April 2019, 17.00 Uhr,
abgelaufen. Innert dieser Frist ist bei der Staatskanzlei folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

  • Gysi Felix, 1955, RA lic.iur., Verwaltungsrichter a. D., Guthirtstrasse 22, 6300 Zug, Alternative – die Grünen (ALG)

Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Nach Abschluss dieses Verfahrens (Mittwoch, 24. April 2019, 17.00 Uhr) wird der bereinigte Wahlvorschlag im Amtsblatt publiziert - voraussichtlich am 3. Mai 2019. Da für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen ist, zeichnet sich für die Ergänzungswahl eine stille Wahl ab (kein Urnengang). In diesem Fall wird der Regierungsrat die vorgeschlagene Person für gewählt erklären, ihr die Wahl mitteilen und die Gewählterklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählterklärung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl durch den Kantonsrat. Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl frühestens am 27. Juni 2019 vornehmen können.

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