Voraussichtlich stille Wahlen für Kantonsgericht und Strafgericht
Innerhalb der Wahlanmeldefrist wurde pro Vakanz je eine Person vorgeschlagen. Es kommt daher am Kantonsgericht und Strafgericht voraussichtlich zu stillen Wahlen.
Am Kantonsgericht treten Rolf Meyer per 1. Februar 2017 und Stephan Scherer per 1. Januar 2017 als Kantonsrichter zurück. Zudem ist Peter Kottmann per 30. März 2016 als Ersatzmitglied des Kantons- und Strafgerichts des Kantons Zug zurückgetreten. Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat auf den 25. September 2016 Ergänzungswahlen angesetzt (Rest der Amtsperiode 2013-2018).
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 18. Juli 2016, 17.00 Uhr,
abgelaufen (Wahlanmeldeschluss). Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei des Kantons
Zug folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Kantonsgericht
Für die «Vakanz Rolf Meyer»:
- Krähenbühl Laurent, 1963, lic.iur., Gerichtsschreiber / Kanzleivorsteher Kantonsgericht Zug, Nestléstrasse 4, 6330 Cham, Christlichdemokratische Volkspartei Kanton Zug CVP
Für die «Vakanz Stephan Scherer»:
- Frey Carmela, 1984, Gerichtsschreiberin, Untere Weidstrasse 11, 6343 Rotkreuz, SP Kanton Zug
Strafgericht
Für die «Vakanz Peter Kottmann»:
- Huber Meier Felizia, 1973, RA, lic.iur., Aberenterrasse 8, 6340 Baar, Christlichdemokratische Volkspartei Kanton Zug CVP
Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Während dieses Verfahrens können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und gegebenenfalls neue Kandidierende vorgeschlagen werden (vgl. Ausschreibungen der Ergänzungswahlen vom Sonntag, 25. September 2016 im Amtsblatt vom Freitag, 1. Juli 2016). Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens (Mittwoch, 20. Juli 2016, 17.00 Uhr) werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt publiziert. Die Publikation im Amtsblatt erfolgt voraussichtlich am Freitag, 29. Juli 2016.
Da für jede Vakanz nur je eine Person vorgeschlagen ist, zeichnen sich für alle drei Ergänzungswahlen stille Wahlen ab (kein Urnengang).
Der Regierungsrat wird die vorgeschlagenen Personen für gewählt erklären, ihnen die Wahl mitteilen und die Gewählt-Erklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählt-Erklärungen stehen unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahlen durch den Kantonsrat.
Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahlen frühestens am 29. September 2016 vornehmen können.
Staatskanzlei
Weitere Auskünfte:
Tobias Moser, Landschreiber, 041 728 31 10
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Medienmitteilung «Voraussichtlich stille Wahlen für Kantonsgericht und Strafgericht» |