Wahlvorschläge für Ergänzungswahl Verwaltungsgericht und Obergericht
Peter Bellwald tritt per 31. Oktober 2016 als Präsident und Mitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug zurück. Zudem tritt Alfred Iten per 31. Dezember 2016 als Vizepräsident und Mitglied des Obergerichts des Kantons Zug zurück. Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat per 5. Juni 2016 je eine Ergänzungswahl für ein Mitglied des Verwaltungsgerichts und ein Mitglied des Obergerichts angesetzt (Rest der Amtsperiode 2013–2018).
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Dienstag, 29. März 2016, 12.00 Uhr, abgelaufen (Wahlanmeldeschluss). Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Verwaltungsgericht:
- Elsener Aldo, 1959, Dr. iur., Generalsekretär, Chamerstrasse 12A, 6300 Zug, Christlichdemokratische Volkspartei Kanton Zug, CVP
- Lukic Biljana, 1987, Studentin der Kommunikationswissenschaften, Luzernerstrasse 8, 6343 Rotkreuz, Piratenpartei
Obergericht:
- Scherer Stephan, 1961, lic. iur., Kantonsrichter, Rothusmatt 11, 6300 Zug, SP / ALG
Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Während dieses Verfahrens können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und gegebenenfalls neue Kandidierende vorgeschlagen werden (vgl. Ausschreibungen der Ergänzungswahlen vom 5. Juni 2016 im Amtsblatt vom Freitag, 11. März 2016). Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens (Mittwoch, 30. März 2016, 17.00 Uhr) werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt publiziert. Die Publikation im Amtsblatt erfolgt voraussichtlich am Freitag, 8. oder 15. April 2016.
Da für das Verwaltungsgericht mehr Personen vorgeschlagen sind, wie Richterstellen zu vergeben sind, zeichnet sich hier ein Urnengang ab (Urnengang vom 5. Juni 2016).
Da für das Obergericht gleich viele Personen vorgeschlagen sind, wie Richterstellen zu vergeben sind, zeichnet sich hier eine stille Wahl ab (kein Urnengang). Der Regierungsrat wird die vorgeschlagene Person für gewählt erklären, ihr die Wahl mitteilen und die Gewählt-Erklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählt-Erklärung wird unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch den Kantonsrat erfolgen und im Amtsblatt publiziert.
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Medienmitteilung zu den Wahlvorschlägen der Ergänzungswahl |