Wahlzettel für die zweiten Wahlgänge werden angepasst
Die Wahlunterlagen zu den Kantons- und Regierungsratswahlen vom 5. Oktober 2014 haben in der Öffentlichkeit und in den Medien zu Kritik geführt. Hauptkritikpunkt ist die hohe Anzahl ungültiger Wahlzettel bei den Regierungsratswahlen. Die Staatskanzlei als verantwortliche Stelle für die Organisation und Durchführung der Wahlen hat im Vorfeld grosse Anstrengungen unternommen, um die Stimmberechtigten über das neue Wahlverfahren aufzuklären. Umso mehr bedauert sie, dass es nicht gelungen ist, die Unterlagen klar genug zu gestalten. «Die Nachbearbeitung läuft auf Hochtouren» sagt Landschreiber Tobias Moser. «Wir setzen alles daran, die Situation genau zu analysieren und daraus zu lernen.»
Als Sofortmassnahme wurde für die auf den 30. November 2014 anberaumten zweiten Wahlgänge der Gemeinderatswahlen in den Gemeinden Steinhausen und Walchwil ein angepasster Wahlzettelbogen konzipiert.
Bisher sind eine Beschwerde und eine Interpellation zu den Wahlen eingegangen. Die gesetzliche Beschwerdefrist von 20 Tagen betreffend die Regierungsratswahlen läuft ab dem 10. Oktober 2014, dem Datum der amtlichen Publikation im Amtsblatt.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung | 10.10.2014 | |
Muster Wahlzettelbogen für die zweiten Wahlgänge | 10.10.2014 |