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18.07.2022

Zwei Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Verwaltungsgerichts

18.07.2022
Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 18. Juli 2022 zur Ergänzungswahl des Verwaltungsgerichts

Aufgrund des Wohnsitzwechsels von Ines Stocker nach Zürich ist während der Amtsdauer 2019–2024 ein Sitz am Verwaltungsgericht des Kantons Zug frei geworden. Für den Urnengang vom 25. September 2022 stellen sich zwei Personen zur Wahl.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 18. Juli 2022, 17.00 Uhr, abgelaufen (Wahlanmeldeschluss). Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

  • Schneider Sarah, 1981, Anwältin, Notarin, Feldpark 27, 6300 Zug, SP Kanton Zug
  • Thöni Stefan, 1985, Jurist (BLaw), Informatikingenieur (MSc), Parkstrasse 7, 6312 Steinhausen, PARAT

Bereinigungsverfahren und Publikation
Bis Mittwoch, 20. Juli 2022, 17.00 Uhr, liegen die Wahlvorschläge bei der Staatskanzlei auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht werden. Allfällige Mängel der Wahlvorschläge werden behoben. Bei amtlichen Streichungen von Kandidaturen können neue Kandidierende vorgeschlagen werden (Bereinigungsverfahren; vgl. Ausschreibung der Ergänzungswahl im Amtsblatt vom Freitag, 1. Juli 2022). Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens (Mittwoch, 27. Juli 2022, 17.00 Uhr) werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt publiziert. Diese Publikation erfolgt voraussichtlich am Freitag, 5. August 2022.
 

Kontakt
Tobias Moser, Landschreiber
Tel. +41 41 728 31 10, tobias.moser@zg.ch


Weitere Informationen
www.zg.ch/wahlen-gerichte

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