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Allgemeine Informationen

Gebühren, Gültigkeit, Bestellung der Schweizer Ausweispapiere, Pass und Identitätskarte
Foto Schweizer Pass
Bild Legende:

Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Ausweis. Der Ausweis dient der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität.

Voraussetzungen für die Bestellung
- Wohnsitz im Kanton Zug
- Bedarf eines neuen Ausweises (Erhalt innert 10 Arbeitstagen nach der persönlichen
  Schaltervorsprache mit eingeschriebener Post)

Einreisebestimmungen bei Auslandreisen
Die Reisenden sind selbst für die Vorbereitung sowie für die Organisation der Reise verantwortlich. Die Bestimmungen für die Einreise werden von jedem Staat autonom entschieden. Verantwortlich für diesbezügliche Auskünfte sind die ausländischen Vertretungen in der Schweiz.

Vorgehen für die Bestellung von Pass und/oder Identitätskarte
- Sämtliche Ausweise müssen beim Ausweisbüro des Kantons Zug beantragt werden
- Die persönliche Vorsprache am Schalter ist nur nach Terminvereinbarung möglich

Am einfachsten und schnellsten beantragen Sie Ihre Ausweise und den Termin für die Schaltervorsprache über das Internet www.zg.ch/pass oder Sie beantragen Ihre Ausweise und den Termin für die Schaltervorsprache telefonisch unter T 041 728 31 06.

Mitbringen zur persönlichen Schaltervorsprache
- Die zu ersetzenden Ausweise
- Im Falle eines Ausweisverlustes: Verlustmeldung des betreffenden Ausweises von
  einer schweizerischen Polizeidienststelle ausgestellt
- EC-/Postcard oder Bargeld für die Bezahlung der Ausweisgebühr

Foto
-
Das Foto wird im Ausweisbüro aufgenommen
- Mitgebrachte Fotos werden im Kanton Zug nicht verarbeitet

Erfassung der Biometriedaten nach der Schaltervorsprache
- Gesichtsbild
- Fingerabdrücke für den Pass
- elektronische Unterschrift

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und hilfbedürftige Personen
müssen durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzlichen Vertreter (Vormund/in, Beistand/in) begleitet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ebenfalls ausweisen können.

Heirat
Bei der Beantragung eines Ausweises auf den neuen Namen, bis max. 60 Arbeitstage vor der Trauung möglich, werden vorgängig folgende Dokumente benötigt:
- Ehevorbereitungsschein
- Bestätigung des Trauungstermins des zuständigen Zivilstandsamtes

Ausstellungsfrist 10 Tage
Nach der Bestellauslösung durch das Ausweisbüro des Kantons Zug, werden die Ausweise vom Bund produziert und Ihnen innert 10 Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt.

Adresse Ausweisbüro
Das Ausweisbüro des Kantons Zug an der Seestrasse 2, im Regierungsgebäude am Postplatz in Zug, erreichen Sie vom Bahnhof zu Fuss in 10 Minuten oder mit dem Bus Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11, 12, 13 bis zur Haltestelle Postplatz.

Kosten
Alle Ausweisgebühren sind sofort zu bezahlen. Wir akzeptieren EC-/Postcard oder Barzahlung.

     
Gebühr inkl. Porto
eingeschrieben 

Identitätskarte
IDK

Pass

Kombi
Pass und IDK

Provisorischer
Pass

Kinder/Jugendliche 
unter 18 Jahren
35.00 CHF 65.00 CHF 78.00 CHF 100.00 CHF
Erwachsene            70.00 CHF 145.00 CHF 158.00 CHF 100.00 CHF

Weitere Informationen

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