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Kanzlei - News

Rufname zulässig?

12.06.2022

Frage: Ist es zulässig, dass auf den Wahlvorschlagsformularen die Kandidierenden mit dem Rufnamen aufgeführt werden? Antwort: Es ist zulässig, mit Bezug auf die Vornamen den Rufnamen aufzuführen. Dies entspricht bei kantonalen und kommunalen Wahlen einer langjährig geübten Zuger Praxis. Nicht zulässig ist es indessen, bezüglich der Nachnamen allfällige Rufnamen zu verwenden.

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Wann finden die Erneurungswahlen statt?

12.06.2022

Antwort: Die Wahlen finden am Sonntag, 2. Oktober 2022, statt.

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Hinweis zur Nachzählung bei knappen Ergebnissen

10.06.2022

Frage: Warum werden bei knappen Resultaten von Proporzwahlen keine Nachzählungen angeordnet? Antwort: § 32bis WAV kommt bei Abstimmungen und Majorzwahlen zur Anwendung, nicht aber bei Proporzwahlen. Bei Proporzwahlen sind knappe Ergebnisse sehr häufig. Im Gegensatz zu Majorzwahlen lassen sich bei Proporzwahlen sehr knappe Ergebnisse nicht bereits bei blosser Betrachtung der Listenergebnisse feststellen, sondern es sind mehrere Rechenoperationen vorzunehmen, die je für sich knappe Resultate ergeben können. Es bestünde die Gefahr, dass bei Proporzwahlen die Wahlergebnisse bis am Abend des Wahlsonntags nicht vorliegen und aufgrund der Anordnung einer Nachzählung die Mitglieder der Parlamente und Behörden erst später festgestellt werden könnten.

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