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FAQ – Ge­samt­erneue­rungs­wah­len vom 2. Ok­to­ber 2022

Rufname zulässig?

12.06.2022

Frage: Ist es zu­läs­sig, dass auf den Wahl­vor­schlags­for­mu­la­ren die Kan­di­die­ren­den mit dem Ruf­na­men auf­ge­führt wer­den? Ant­wort: Es ist zu­läs­sig, mit Bezug auf die Vor­na­men den Ruf­na­men auf­zu­füh­ren. Dies ent­spricht bei kan­to­na­len und kom­mu­na­len Wah­len einer lang­jäh­rig ge­üb­ten Zuger Pra­xis. Nicht zu­läs­sig ist es in­des­sen, be­züg­lich der Nach­na­men all­fäl­li­ge Ruf­na­men zu ver­wen­den.

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Wann finden die Erneurungswahlen statt?

12.06.2022

Ant­wort: Die Wah­len fin­den am Sonn­tag, 2. Ok­to­ber 2022, statt.

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Hinweis zur Nachzählung bei knappen Ergebnissen

10.06.2022

Frage: Warum wer­den bei knap­pen Re­sul­ta­ten von Pro­porz­wah­len keine Nach­zäh­lun­gen an­ge­ord­net? Ant­wort: § 32bis WAV kommt bei Ab­stim­mun­gen und Ma­jorz­wah­len zur An­wen­dung, nicht aber bei Pro­porz­wah­len. Bei Pro­porz­wah­len sind knap­pe Er­geb­nis­se sehr häu­fig. Im Ge­gen­satz zu Ma­jorz­wah­len las­sen sich bei Pro­porz­wah­len sehr knap­pe Er­geb­nis­se nicht be­reits bei blos­ser Be­trach­tung der List­en­er­geb­nis­se fest­stel­len, son­dern es sind meh­re­re Re­chen­ope­ra­tio­nen vor­zu­neh­men, die je für sich knap­pe Re­sul­ta­te er­ge­ben kön­nen. Es be­stün­de die Ge­fahr, dass bei Pro­porz­wah­len die Wahl­er­geb­nis­se bis am Abend des Wahl­sonn­tags nicht vor­lie­gen und auf­grund der An­ord­nung einer Nach­zäh­lung die Mit­glie­der der Par­la­men­te und Be­hör­den erst spä­ter fest­ge­stellt wer­den könn­ten.

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Weitere Informationen

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