10.06.2022
Sohn/Tochter von Gemeinderatskandidierenden im Stimmbüro möglich?
10.06.2022
Frage: Ist es richtig, dass im Stimmbüro nur Personen nicht dabei sein dürfen, die selbst zur Wahl stehen? Das heisst, Ehepartnerinnen / Ehepartner und in gerader Linie Verwandte von Kandidierenden dürfen im Urnenbüro mittun? (§ 5 WAG)
Frage:
Ist es richtig, dass im Stimmbüro nur Personen nicht dabei sein dürfen, die selbst zur Wahl stehen? Das heisst, Ehepartnerinnen / Ehepartner und in gerader Linie Verwandte von Kandidierenden dürfen im Urnenbüro mittun? (§ 5 WAG)
Antwort:
Ja, das ist korrekt; bzgl. Stimm-/Wahlbüro hat als Mitglied desselben "nur" in den Ausstand zu treten, wer selber in der Wahl steht (§ 5 Abs. 4 WAG). Alle zur Wahl vorgeschlagenen Personen dürfen nicht Mitglied des Stimm-/Wahlbüros sein. Ehepartnerinnen / Ehepartner, Verwandte und Bekannte von Vorgeschlagenen wären demnach von Rechts wegen berechtigt, das Stimmbüro zu stellen, sofern diese nicht selber in der Wahl stehen.