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10.06.2022

Stille Wahl Gemeindepräsidium

10.06.2022
Frage: Kann eine stille Wahl des Gemeindepräsidiums – unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderätin bzw. Gemeinderats – bereits vor dem 2. Oktober 2022 vorgenommen werden?

Frage:
Kann eine stille Wahl des Gemeindepräsidiums – unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderätin bzw. Gemeinderats – bereits vor dem 2. Oktober 2022 vorgenommen werden? 

Antwort:
Ja. Die stille Wahl kann frühestens nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens erfolgen. Das Bereinigungsverfahren ist am Mittwoch, 3. August 2022, 17.00 Uhr, abgeschlossen (= zweiter Mittwoch nach dem Wahlanmeldeschluss; § 36 Abs. 1 WAG).

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