10.06.2022
Stille Wahl Gemeindepräsidium
10.06.2022
Frage: Kann eine stille Wahl des Gemeindepräsidiums – unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderätin bzw. Gemeinderats – bereits vor dem 2. Oktober 2022 vorgenommen werden?
Frage:
Kann eine stille Wahl des Gemeindepräsidiums – unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderätin bzw. Gemeinderats – bereits vor dem 2. Oktober 2022 vorgenommen werden?
Antwort:
Ja. Die stille Wahl kann frühestens nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens erfolgen. Das Bereinigungsverfahren ist am Mittwoch, 3. August 2022, 17.00 Uhr, abgeschlossen (= zweiter Mittwoch nach dem Wahlanmeldeschluss; § 36 Abs. 1 WAG).