15.03.2018
Rufname zulässig?
15.03.2018
Frage: Ist es zulässig, dass auf den Wahlvorschlagsformularen die Kandidierenden mit dem Rufnamen aufgeführt werden. Antwort: Es ist zulässig, mit Bezug auf die Vornamen den Rufnamen ...
Frage:
Ist es zulässig, dass auf den Wahlvorschlagsformularen die Kandidierenden mit dem Rufnamen aufgeführt werden.
Antwort:
Es ist zulässig, mit Bezug auf die Vornamen den Rufnamen aufzuführen. Dies entspricht bei kantonalen und kommunalen Wahlen einer langjährig geübten Zuger Praxis. Nicht zulässig ist es indessen, bezüglich der Nachnamen allfällige Rufnamen zu verwenden.