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24.01.2018

Sohn von GR-Kandidatin im Wahlbüro möglich?

Frage: Ist es richtig, dass im Wahlbüro nur Personen nicht dabei sein dürfen, die selbst zur Wahl stehen? Das heisst, Ehepartner und in gerader Linie Verwandte von Kandidaten dürfen im Urnenbüro ...

Frage:
Ist es richtig, dass im Wahlbüro nur Personen nicht dabei sein dürfen, die selbst zur Wahl stehen? Das heisst, Ehepartner und in gerader Linie Verwandte von Kandidaten dürfen im Urnenbüro mittun? (§ 5 WAG)

Antwort:
Ja, das ist korrekt; bzgl. Stimm-/Wahlbüro hat als Mitglied desselben "nur" in den Ausstand zu treten, wer selber in der Wahl steht (§ 5 Abs. 4 WAG). Alle zur Wahl vorgeschlagenen Personen dürfen nicht Mitglied des Stimm-/Wahlbüros sein. Ehepartner, Verwandte und Bekannte von Vorgeschlagenen wären demnach von Rechts wegen berechtigt, das Stimmbüro zu stellen, sofern diese nicht selber in der Wahl stehen.

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