24.01.2018
Stille Wahl Gemeindepräsident
24.01.2018
Frage: Wir gehen davon aus, dass wir diese - unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderat - bereits vor dem 7. Oktober 2018 vornehmen können. Antwort: Ja. Die stille Wahl kann frühestens nach ...
Frage:
Wir gehen davon aus, dass wir diese - unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderat - bereits vor dem 7. Oktober 2018 vornehmen können.
Antwort:
Ja. Die stille Wahl kann frühestens nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens erfolgen. Das Bereinigungsverfahren ist am Mittwoch, 8. August 2018, 17.00 Uhr, abgeschlossen (= zweiter Mittwoch nach dem Wahlanmeldeschluss; § 36 Abs. 1 WAG).