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24.01.2018

Stille Wahl Gemeindepräsident

24.01.2018
Frage: Wir gehen davon aus, dass wir diese - unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderat - bereits vor dem 7. Oktober 2018 vornehmen können. Antwort: Ja. Die stille Wahl kann frühestens nach ...

Frage:
Wir gehen davon aus, dass wir diese - unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderat - bereits vor dem 7. Oktober 2018 vornehmen können.

Antwort:
Ja. Die stille Wahl kann frühestens nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens erfolgen. Das Bereinigungsverfahren ist am Mittwoch, 8. August 2018, 17.00 Uhr, abgeschlossen (= zweiter Mittwoch nach dem Wahlanmeldeschluss; § 36 Abs. 1 WAG).

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