Keine Unterlagen für die SR-Wahl im Ausland?
Frage:
Als Auslandschweizerin habe ich mit dem letzten EDA Kurier die Unterlagen für die Nationalratswahlen erhalten. Im Gegensetz zu mir, haben sich in den Abstimmungsunterlagen meiner Schweizer Kollegen auch die Unterlagen für die Ständeratswahlen befunden. Handelt es sich dabei um ein Versehen oder um die Praxis des Kantons Zug?
Antwort:
Nach dem Zuger Recht sind die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in kantonalen Angelegenheiten (Abstimmungen, Wahlen) nicht stimm- bzw. wahlberechtigt. Bei den Ständeratswahlen handelt es sich um kantonale Wahlen, im Gegensatz zu den Nationalratswahlen, welches nationale Wahlen sind Deshalb werden für die Ständeratswahlen keine Unterlagen verschickt.
Es gibt indes Kantone, in welchen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer das Stimm- bzw. Wahlrecht auch in kantonalen Angelegenheiten haben und entsprechend die Unterlagen für die Ständeratswahlen erhalten.