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01.10.2015

Was bedeutet "Brieflich ungültig"?

01.10.2015
Antwort: Mit "Brieflich ungültig" gemeint sind die für den Urnengang ausser Betracht fallenden Rücksendekuverts gemäss § 15 Abs. 2 WAG , somit einem Ungültigkeitsgrund bei der Stimmabgabe gemäss § ...

Antwort:
Mit "Brieflich ungültig" gemeint sind die für den Urnengang ausser Betracht fallenden Rücksendekuverts gemäss § 15 Abs. 2 WAG, somit einem Ungültigkeitsgrund bei der Stimmabgabe gemäss § 14 WAG.

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