01.10.2015Was bedeutet "Brieflich ungültig"? Antwort: Mit "Brieflich ungültig" gemeint sind die für den Urnengang ausser Betracht fallenden Rücksendekuverts gemäss § 15 Abs. 2 WAG , somit einem Ungültigkeitsgrund bei der Stimmabgabe gemäss § ...https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/staatskanzlei/kanzlei/abstimmungen-und-wahlen/wahlen-sr/faq-staenderatswahlen-2015/was-bedeutet-brieflich-ungueltighttps://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Was bedeutet "Brieflich ungültig"?
01.10.2015
Antwort: Mit "Brieflich ungültig" gemeint sind die für den Urnengang ausser Betracht fallenden Rücksendekuverts gemäss § 15 Abs. 2 WAG , somit einem Ungültigkeitsgrund bei der Stimmabgabe gemäss § ...
Antwort: Mit "Brieflich ungültig" gemeint sind die für den Urnengang ausser Betracht fallenden Rücksendekuverts gemäss § 15 Abs. 2 WAG, somit einem Ungültigkeitsgrund bei der Stimmabgabe gemäss § 14 WAG.