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Legalisationen für die Schweiz

Beglaubigungen für das Inland


Die Staatskanzlei beglaubigt folgende Unterschriften:

  • Urkundspersonen des Kantons Zug
  • Beglaubigungspersonen des Kantons Zug
  • Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantons Zug
  • Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte des Kantons Zug
  • Unterschriftsberechtigte Angestellte der Verwaltung des Kantons Zug
  • Unterschriftsberechtigte Angestellte von Stadt und Gemeinden des Kantons Zug
  • Privatpersonen

Hinweise

  • Privatpersonen leisten ihre Unterschrift direkt am Schalter und weisen sich mit einem gültigen Personalausweis (Pass, ID-Karte oder Ausländerausweis) aus.
  • Dokumente wie Urkunden, Auszüge, Statuten, etc. sind vorgängig durch die zuständige Behörde zu unterzeichnen bzw. zu beglaubigen.
  • Die Kopie eines Originaldokuments wird direkt am Schalter erstellt.

 

Stand: 1. August 2017

Weitere Informationen

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