Legalisationen für die Schweiz
Beglaubigungen für das Inland
Die Staatskanzlei beglaubigt folgende Unterschriften:
- Urkundspersonen des Kantons Zug
- Beglaubigungspersonen des Kantons Zug
- Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantons Zug
- Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte des Kantons Zug
- Unterschriftsberechtigte Angestellte der Verwaltung des Kantons Zug
- Unterschriftsberechtigte Angestellte von Stadt und Gemeinden des Kantons Zug
- Privatpersonen
Hinweise
- Privatpersonen leisten ihre Unterschrift direkt am Schalter und weisen sich mit einem gültigen Personalausweis (Pass, ID-Karte oder Ausländerausweis) aus.
- Dokumente wie Urkunden, Auszüge, Statuten, etc. sind vorgängig durch die zuständige Behörde zu unterzeichnen bzw. zu beglaubigen.
- Die Kopie eines Originaldokuments wird direkt am Schalter erstellt.
Stand: 1. August 2017