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Legalisationen für Nichtmitgliedstaaten des Haager Übereinkommens

Legalisationen für Nichtmitgliedstaaten des Haager Übereinkommens


Normale Beglaubigung und beglaubigte Kopie eines Originaldokumentes

Für alle Staaten, die nicht im Haager Übereinkommen vertreten sind, erfolgt eine normale Beglaubigung ohne Apostille, wobei die anschliessende konsularische Überbeglaubigung notwendig ist.

 

Die Staatskanzlei beglaubigt folgende Unterschriften:

  • Urkundspersonen des Kantons Zug
  • Beglaubigungspersonen des Kantons Zug
  • Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantons Zug
  • Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte des Kantons Zug
  • Unterschriftsberechtigte Angestellte der Verwaltung des Kantons Zug
  • Unterschriftsberechtigte Angestellte von Stadt und Gemeinden des Kantons Zug
  • Privatpersonen

 

Hinweise

  • Privatpersonen leisten ihre Unterschrift direkt am Schalter und weisen sich mit einem gültigen Personalausweis (Pass, ID-Karte oder Ausländerausweis) aus.
  • Dokumente wie Urkunden, Auszüge, Statuten, etc. sind vorgängig durch die zuständige Behörde zu unterzeichnen bzw. zu beglaubigen.
  • Die Kopie eines Originaldokuments wird direkt am Schalter erstellt.

 

Stand: 1. August 2017

 

Weitere Informationen

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