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Stützungslogo

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Logo Kanton Zug, Stützungslogo
Bild Legende:

Das Stützungslogo kennzeichnet vom Kanton Zug unterstützte Projekte, Kooperationen oder zeitlich beschränkte Aktivitäten.

Die Unterstützung des Kantons Zug ist in der ganzen Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Programmhefte, Website etc.) mit dem Stützungslogo zu erwähnen.

Das Stützungslogo ist in jedem Fall zu verwenden, unabhängig von der Beitragshöhe.

Das Original-Logo ohne Schriftzug «Unterstützt vom Kanton Zug» darf von Dritten nie verwendet werden, auch nicht in Verbindung mit Überschriften wie «Host», «Partner», «Sponsor» etc. 

Sofern generell Sponsoren nur genannt und nicht mit Logo aufgeführt werden, kann auf die Platzierung des kantonalen Logos verzichtet und die Bezeichnung «Unterstützt vom Kanton Zug» verwendet werden.

Wichtig

Die Gestaltungsregeln im Prozesspapier Stützungslogo müssen eingehalten werden.

Auf farbigen Drucksachen muss das farbige Logo verwendet werden.

Das schwarz-weisse Logo darf nur auf schwarz-weissen oder einfarbigen Produkten verwendet werden.

Für Spezialprodukte kann aus technischen Gründen das monochrome Logo verwendet werden.

Das Logo muss immer in einem geschützten Raum erscheinen, das heisst: Die Abstände, die im Prozesspapier angegeben sind, müssen eingehalten werden.

Die im Download verfügbaren Logos des Formats jpg haben bereits den geschützten Raum integriert.

Weitere Informationen

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