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Informationen für die Zuger Bevölkerung

Freiwillige Helferinnen und Helfer, Private Unterbringung, Sammlung von Hilfsgütern/Spenden, Soforthilfe, Notvorrat, Schutzräume, Warnung und Alarmierung

Unterstützung und Solidarität

Der Kanton Zug bedankt sich herzlich für das zivilgesellschaftliche Engagement der Zuger Bevölkerung.

Spenden
Bei Geldspenden rät der Regierungsrat, auf das anerkannte Zewo-​Gütesiegel zu achten: https://zewo.ch/de/spenden-​ukraine/
Informationen rund um Sachspenden erhalten Sie in unserem Merkblatt

Freiwillige Helferinnen und Helfer
Der Kanton nimmt gerne Angebote von Dolmetschern (Ukrainisch-Deutsch) entgegen.
Wenn Sie sich anderweitig freiwillig engagieren möchten, melden Sie sich bitte via Benevol Zug - Flüchtlingshilfe Ukraine direkt bei den Gemeinden - vielen Dank!

Kontaktdaten Ukraine-Hilfe Zug
Telefon*: +41 41 723 78 99 (Montag bis Freitag: 09:00 - 11:45 / 13:30 - 16:30 Uhr)
*Das Telefon ist am Dienstagvormittag und am Freitagnachmittag nicht bedient
E-Mail: ukrainehilfe@zg.ch

Gastgeber werden - Schutzsuchende bei sich aufnehmen
Die CARITAS Luzern begleitet die Familien im Kanton Zug, welche Personen bei sich zuhause aufnehmen möchten. Dabei überprüft die CARITAS Luzern die Rahmenbedingungen und Motivation der potentiellen Gastgeber, Koordiniert die Zuteilung anhand der Präferenzen und Möglichkeiten und berät/begleitet die Gastgeber in der neuen Situation. Interessierte Gastgeber können sich mittels FORMULAR melden. Sie werden danach Zeitnah durch die CARITAS Luzern kontaktiert.

Private Unterbringung
Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können sich visumsfrei 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser Zeit ist eine private Unterkunft ohne weiteres möglich, danach müssen die Geflüchteten ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz regeln. Eine Privatperson kann geflüchtete ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden.

Schule, Bildung
Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 3. Oberstufe) sind schulpflichtig und werden bei der Gemeinde angemeldet. Das Übertrittsverfahren Sek I - Sek II erfolgt in den Regelstrukturen. Geflüchtete Jugendliche der nachobligatorischen Schulzeit, die nach den Sommerferien in die Schweiz kommen, können direkt mit dem I-B-A (Integrations-Brücken-Angebot) starten oder in die Berufswelt einsteigen.

Krieg in der Ukraine - Informationen zuhanden der Zuger Schulen

Soforthilfe
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat einen Beitrag von 250 000 Franken für die Opfer des Krieges in der Ukraine gesprochen. Unterstützt wird die Glückskette, die zusammen mit Partnerorganisationen vor Ort Hilfe leistet. Die Hilfe der Glückskette konzentriert sich auf die Aufnahme von Flüchtlingen in den Nachbarländern, insbesondere in Polen. Am dringendsten benötigen diese Menschen Nahrungsmittel, Unterkünfte, Hygieneartikel und medizinische Versorgung.

Bevölkerungsschutz

Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stellen sich Fragen zum Bevölkerungsschutz in der Schweiz. Derzeit sind für die Bevölkerung in der Schweiz keine besonderen Massnahmen nötig. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS informiert unter: Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz.

Schutzplätze: Gibt es genügend für alle?
Ja. Im Kanton Zug wird für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in der Nähe der Wohnadresse ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt. Das Amt für Zivilschutz und Militär plant und aktualisiert die Zuweisung der Wohnbevölkerung zu den Schutzplätzen. Weil sich das Siedlungsgebiet laufend verändert, ist auch diese Planung rollend. Die Zuweisung wird spätestens dann bekannt geben, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Die definierten Schutzräume werden im Alltag in der Regel für andere Zwecke benutzt, z. B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. 

Wo ist mein Schutzplatz?
Als Grundsatz gilt: Wer über einen vollwertigen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. Allen weiteren Personen teilt das Amt für Zivilschutz und Militär einen Schutzraum zu. Bei Interesse können Sie sich über Ihre Schutzplatzzuweisung beim Amt für Zivilschutz und Militär erkundigen: Info.AZM@zg.ch oder Telefon +41 41 723 72 00.

Wann muss ich den Schutzraum in Betrieb nehmen und beziehen?
Der Bundesrat beurteilt laufend die Lage und die Auswirkungen auf die Schweiz. Im Falle einer sich abzeichnenden Veränderung, die für die Schweiz Auswirkungen auf die Bevölkerung hätte, würde der Bundesrat die Verstärkung des Bevölkerungsschutzes anordnen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den Schutzraum innert fünf Tagen räumen und dem Zivilschutz zur Verfügung stellen. Der vorsorgliche Schutzraumbezug würde durch die Behörde angeordnet und die Zuweisung zum jeweiligen Schutzraum der Bevölkerung schriftlich mitgeteilt.

Information, Warnung und Alarmierung
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das BABS empfiehlt, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.

Jodtabletten: Wozu dienen sie und wo erhalte ich sie?
Bei einem Kernkraft-Störfall oder einem Einsatz von Atomwaffen kann radioaktives Jod in die Umgebung austreten. Es wird vom Menschen durch die Atemluft aufgenommen und reichert sich in der Schilddrüse an. Jodtabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in der Schilddrüse, sofern sie rechtzeitig eingenommen werden. Weitere Informationen: www.kaliumiodid.ch.

Im Kanton Zug wurden im Jahr 2014 allen Einwohnerinnen und Einwohnern, grösseren Firmen, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie der Verwaltung und den Gerichten die Jodtabletten von der Armeeapotheke direkt zugestellt. Später Zugezogene erhalten von den Einwohnergemeinden einen entsprechenden Gutschein zum Bezug der Jodtabletten in einer Apotheke im Kanton Zug.

Strahlungsalarm: Wie werde ich alarmiert und wann muss ich die Jodtablette einnehmen?
Bei einer Gefährdung der Bevölkerung ordnen die Behörden mittels Sirenen, Radio und anderer Medien sowohl die Bereitstellung als auch die Einnahme der Jodtabletten an. Die Tabletten sind nach der Aufforderung der Behörden möglichst rasch und gemäss Packungsbeilage in den angegebenen Dosierungen einzunehmen. Die Einnahme erfolgt zunächst einmalig. Je nach Strahlensituation fordern die zuständigen Behörden über Radio und andere Medien zur weiteren Einnahme auf. Halten Sie sich daher genau an die Anweisungen der Behörden.

Notvorrat: Sollte ich einen solchen anlegen und woraus soll er bestehen?
Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) - Kluger Rat, Notvorrat sowie auf den Merkblättern zu den Notfalltreffpunkten der Zuger Einwohnergemeinden (siehe PDFs).

Weitere Informationen

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Infoline Ukraine-Hilfe Kanton Zug

Zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote und weitere Fragen zur Ukraine-Hilfe im Kanton Zug

ukrainehilfe@zg.ch

+41 41 723 78 99
Telefonbedienzeiten*
Montag bis Freitag:
von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr
und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

*Das Telefon ist am Dienstagvormittag und am Freitagnachmittag nicht bedient

Informationen zum Bevölkerungsschutz

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz

Amt für Zivilschutz und Militär
Auskünfte zu Büroöffnungszeiten:
Info.AZM@zg.ch, Telefon +41 41 723 72 00

Notvorrat
Informationen der Wirtschaftlichen Landesversorgung (Bund)
Merkblätter zu den Notfalltreffpunkten der Zuger Einwohnergemeinden (siehe PDFs)

Jodtabletten
Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung: www.kaliumiodid.ch

Alertswiss-App
www.alert.swiss/de/app.html

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