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Berufsfindungsjahr

Berufsfindungsjahr für Schüler/innen mit überdauernden Lernzielanpassungen in mehreren Fächern

Das Berufsfindungsjahr richtet sich an Jugendliche mit einer Lernbehinderung (nach ICD-10: F.81.3) und/oder überdauernden Lernziel-Anpassungen in mehreren Fächern im Übergang Sek I / II.
Für Lernende mit integrativer oder separativer Sonderschulung gibt es Brückenangebote in Form von Berufsfindungs- / Aufbau- und Berufsfindungs- oder Berufsvorbereitungsjahren. Das Amt für Brückenangebote ist in diesen Zuweisungsprozess nicht involviert..

Ausgangslage
Nach der obligatorischen Schulzeit bieten die Brückenangebote des Kantons Zug eine Anschlusslösung für Jugendliche, welche für den Schritt in die weitere Ausbildung (Sek II) noch Zeit und Unterstützung brauchen. In die drei Brückenangebote S-B-A, K-B-A und I-B-A können Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe (Realschule, Sekundaschule, Untergymnasien) eintreten, wenn eine unmittelbare Anschlusslösung in Form einer Berufs- oder allgemeinbildenden Ausbildung realistisch erscheint. Dasselbe gilt für das Arbeits- und Bildungsprogramm „Einstieg in die Berufswelt" vom VAM.

Reichen die kognitiven Voraussetzungen für das schulische und das kombinierte Brückenangebot oder für das Arbeits- und Bildungsprogramm „Einstieg in die Berufswelt" nicht oder bestehen berechtigte Zweifel, so bietet sich eine weitere Möglichkeit an, ein spezialisiertes Orientierungsjahr zu besuchen. Dieses sog. Berufsfindungsjahres ist für Jugendliche vorgesehen, welche über längere Zeit in der Regelklasse integriert und mit angepassten Lernzielen in mehreren Fächern heilpädagogisch betreut sind. Sie haben keine IV-Berechtigung (für den 2. Arbeitsmarkt) und gleichzeitig ist der direkte Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich.

Ziel des Angebotes
Während des Berufsfindungsjahres wird unter professioneller Begleitung geklärt, welche berufliche Grundbildung im Anschluss dieses Brückenjahres möglich ist. Andernfalls ergeben intensive Abklärungen eine Lösung über den 2. Arbeitsmarkt (IV). Deshalb ist ein Aufnahmekriterium, dass die Erziehungsberichtigten sich bereit erklären müssen, mit der IV zusammen zu arbeiten.

Aufnahmeverfahren 
Die Anmeldung des/der Jugendlichen erfolgt mittels eines Anmeldebogens beim Amt für Brückenangebote (Anmeldeformular). Die Anzahl bewilligter Plätze ist auf fünf beschränkt. Die Plätze werden nach dem Prinzip "First come first serve" vergeben. Die ersten fünf vollständigen Dossiers mit Berechtigung werden berücksichtigt. Weitere Dossiers kommen auf eine Warteliste (chronologisch).
Anhand der eingereichten Unterlagen (Anmeldeformular inkl. Zeugnisse und Lernberichte der Oberstufe bis zum 1. Semester der 3. Oberstufe) prüft das Amt, ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Da die Anzahl Betroffener zu klein ist, um ein weiteres öffentliches Angebot zu führen, übernimmt das Heilpädagogische Zentrum Hagendorn diese Aufgabe.

Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2023/24:
Anmeldebeginn, 06. Februar 2023 / Abgabefrist Anmeldeunterlagen, 29. März 2023

Aufnahmebedingungen
1. Es liegt eine vom SPD deklarierte Lernbehinderung (nach ICD-10: F.81.3) vor und/oder der/die Jugendliche hat überdauernde Lernziel-Anpassungen in mehreren Fächern vorzuweisen (Zeugnis, Lernberichte).
2. Die Erziehungsberichten erklären sich bereit, mit der IV zusammen zu arbeiten.
3. Vollständiges Einreichen der geforderten Unterlagen (siehe Anmeldungsbogen Berufsfindungsjahr).
4. Der rechtliche Wohnsitz (Schriften) befindet sich im Kanton Zug
5. Die Volksschule (9. Schuljahr) ist abgeschlossen.

Finanzierung
Die Kosten übernimmt die öffentliche Hand.
Ein Elternanteil von Fr. 1'500.- entspricht den im Reglement für Brückenangebote vorgesehen Kosten der Sek-II-Schulen. Der Betrag wird vom Anbieter direkt eingezogen.

Berufsfindungsjahr; Ablauf

Zug, 14. Dezember 2022

Weitere Informationen

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