Kosten / Schulgelder
Kosten und Schulgelder der Brückenangebote des Kantons Zug
S-B-A, K-B-A und I-B-A
Für Lernende mit rechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug:
Die Kosten für den Schulbetrieb wie Infrastruktur und Personal werden vom Kanton Zug übernommen.
S-B-A Schulisches-Brücken-Angebot
Erziehungsberechtigte kommen für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial, Fotokopien, Exkursionen und Projektwochen auf: CHF 1'200.00 Jahresbeitrag (Rechnungsstellung: Schulbeginn CHF 800.00 / 2. Semester CHF 400.00)
K-B-A Kombiniertes-Brücken-Angebot
Erziehungsberechtigte kommen für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial, Fotokopien und Exkursionen auf: CHF 250.00 Jahresbeitrag (Rechnungsstellung: Schulbeginn CHF 250.00)
I-B-A Integrations-Brücken-Angebot
Für Lernende der SEK Stufe II kommen die Erziehungsberechtigte für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial, Fotokopien, Exkursionen und Projektwochen auf: CHF 600.00 Jahresbeitrag (Rechnungsstellung: Schulbeginn CHF 300.00 / 2. Semester CHF 300.00)
Für Lernende der SEK Stufe I kommen die Erziehungsberechtigte für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial, Fotokopien und Exkursionen auf: CHF 220.00 Jahresbeitrag (Rechnungsstellung: Schulbeginn CHF 220.00)
Rückvergütung Beitrag bei vorzeitigem Austritt während des Angebotsjahres:
Grundsätzlich werden keine Rückvergütungen erstattet.
Eine teilweise Rückerstattung des Beitrags bei vorzeitigem Austritt während des Angebotsjahres kann nur in begründeten Ausnahmefällen, welche durch die Amtsleitung bewilligt werden muss, erfolgen.
Für Lernende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug:
Neben den oben aufgeführten Kosten für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial, Fotokopien, Exkursionen und Projektwochen müssen zusätzlich die Kosten für den Schulbetrieb wie Infrastruktur und Personal von den Erziehungsberechtigten übernommen werden. Der Jahresbeitrag richtet sich gemäss Anhang zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV*). Die Beiträge werden jährlich neu festgelegt.
Beiträge Schuljahr 2022/23:- Brückenangebote Schulischer Anteil 1–2,5 Tage pro Woche
(K-B-A) Jahresbeitrag CHF 7'800
- Brückenangebote Schulischer Anteil 3–5 Tage pro Woche
(S-B-A) Jahresbeitrag CHF 14'700
Beiträge Schuljahr 2023/24:
- Brückenangebote Schulischer Anteil 1–2,5 Tage pro Woche
(K-B-A) Jahresbeitrag CHF 7'900
- Brückenangebote Schulischer Anteil 3–5 Tage pro Woche
(S-B-A) Jahresbeitrag CHF 14'800
I-B-A-20+ Integrations-Brücken-Angebot für Erwachsene
Das I-B-A-20+ wird durch den Kanton Zug subventioniert.
Die Teilnehmenden tragen einen Teil der Kosten selber. Der Preis für 4 Monate (1 Trimester) beträgt CHF 1’100.00.
Der Betrag wird während des ersten Monats des laufenden Trimesters in Rechnung gestellt.
Der Besuch des I-B-A-20+ ist auf maximal 3 Trimester beschränkt. Die maximalen Kosten für ein ganzes Angebotsjahr betragen somit CHF 3'300.00.
Wenn Teilnehmende aufgrund der persönlichen Ziele externe, kostenpflichtige Kurse besuchen, können sie gegen Vorweisung der Zahlungsbestätigung bis zu CHF 400.- pro Trimester (bzw. CHF 100.00 pro Monat) vom Beitrag abziehen.
Weitergehende Reduktionen, Kürzungen oder Rückerstattungen der Beiträge aufgrund von Härtefällen können von der
Angebotsleitung bewilligt werden.
Die Aufnahme- und Informationsgespräche sind kostenlos.
Berufsfindungsjahr
Das Berufsfindungsjahr für Jugendliche mit einer Lernbehinderung (nach ICD-10: F.81.3) und/oder überdauernden Lernziel-Anpassungen in mehreren Fächern im Übergang Sek I / II. Die Kosten für Jugendliche mit rechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug übernimmt die öffentliche Hand.
Ein Elternanteil von CHF 1'500.00 entspricht den im Reglement für Brückenangebote vorgesehen Kosten der Sek-II-Schulen. Der Betrag wird vom Anbieter direkt eingezogen.
Fälligkeit und Mahnung
Wird die Rechnung innert 30 Tagen nicht beglichen, so ist die gebührenpflichtige Person mit einer Mahnung in Verzug zu setzen. Ab zweiter Mahnung werden Mahnkosten in der Höhe von Fr. 35.- in Rechnung gestellt.
Wird die Rechnung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, so erfolgt die Betreibung der säumigen gebührenpflichtigen Person.
(§2 Verordnung zum Mahnwesen von Gebühren und Auslagen des Kantons Zug - 641.11)
* Entscheid der Vereinbarungskantone BFSV - Anhang zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung