Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage, die sich jederzeit ändern kann. Die aktuelle Situation wirkt sich auch stark auf die Berufsbildung aus und führt insbesondere zu zahlreichen Vollzugsfragen. Die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) haben sich am Dienstag, 17. März 2020, auf ein gemeinsames, nationales Vorgehen geeinigt.
Die wichtigsten, allgemeinen Punkte der verbundpartnerschaftlichen Abmachung sind:
- Alle Verbundpartner setzen sich dafür ein, negative Auswirkungen auf die Berufsbildung zu vermeiden.
- Es gelten weiterhin die jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit der Verbundpartner wird jedoch intensiviert.
- Die Umsetzung von Massnahmen erfolgt national abgestimmt. Auf Alleingänge von einzelnen Kantonen oder Organisationen der Arbeitswelt ist zu verzichten.
- Der Unterricht ist in allen Bereichen der Berufsbildung im Rahmen der Möglichkeiten aufrechtzuerhalten. Priorität haben Abschlussklassen.
- Ziel ist, allen Lernenden im letzten Lehrjahr diesen Sommer trotz schwieriger Rahmenbedingungen den Abschluss zu ermöglichen.
Die verschiedenen Herausforderungen in der aktuellen Krise werden in verbundpartnerschaftlichen Arbeitsgruppen «Qualifikationsverfahren» und «Rekrutierung neuer Lernenden» zeitnah angegangen. Es gilt flexibel zu sein, da laufend neue Fragestellungen auftauchen werden.
Die kantonalen Berufsbildungsämter, die nationalen Dachorganisationen der Arbeitswelt und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sammeln die eingegangenen offenen Fragen. Diese werden unter den Verbundpartnern abgestimmt und zentral beantwortet. Zurzeit wird ein Kommunikationskonzept erarbeitet, das die künftigen Kommunikationsformen und -inhalte definiert.
Ansprechpartner und weitere Auskünfte
- Für Lehrbetriebe, ÜK-Zentren und Berufsfachschulen ist der Ansprechpartner nach wie vor das kantonale Berufsbildungsamt.
- Für nationale Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung ist das SBFI zuständig. Besondere Bedürfnisse können auch bei den nationalen Dachverbänden eingebracht werden.
- Lernende wenden sich an ihren Lehrbetrieb, ihre Schule oder an ihr kantonales Berufsbildungsamt.
Communiqué SBFI, OdA und SBBK
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