Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung – Lösungsvorschlag in Konsultation

Berufslernende sollen trotz Corona-Virus wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis bzw. einem eidg. Berufsattest realisieren können. Eine Einigung auf ein national abgestimmtes und auf die gegebenen Umstände angepasstes Qualifikationsverfahren seitens Bund, Kantone und Sozialpartnern soll noch vor Ostern erfolgen. Unter Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» (SBFI, Schweiz. Berufsbildungsämter-Konferenz, Schweiz. Arbeitgeberverband, Schweiz. Gewerbeverband, Schweiz. Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) hat eine verbundpartnerschaftliche Arbeitsgruppe einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Dieser präsentiert sich wie folgt:
- Im schulischen Bereich (Berufskenntnisse und allgemeinbildender Unterricht) finden keine Prüfungen statt. Der Abschluss stützt sich auf die bis zum Ende des ersten Semesters 2019/2020 erzielten Semesterzeugnisnoten.
- Prüfung der praktischen Ausbildung: Dort wo möglich, sollen praktische Prüfungen durchgeführt werden. Die im jeweiligen Beruf bzw. Berufsfeld zuständige Organisation der Arbeitswelt beantragt die von ihr bevorzugte Variante der Praktischen Arbeit für ein schweizweit einheitliches Verfahren. Die Eingabe wird von der Expertengruppe der Kommission Qualifikationsverfahren der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt. Wenn keine praktischen Prüfungen möglich sind, wird zumindest eine Beurteilung der berufspraktischen Kompetenzen durch den Lehrbetrieb eingeholt. Die OdA und die Kantone sorgen für ein einheitliches Erhebungsformular, das sich ohne grossen administrativen Aufwand ausfüllen lässt. Vornoten aus den überbetrieblichen Kursen werden mitgezählt, sofern dies in der Bildungsverordnung vorgesehen ist.
- Ziel ist, dass alle Berufslernenden ihr Fähigkeitszeugnis oder ihr Berufsattest erhalten, wenn sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Sollte dies aufgrund der besonderen Umstände bei einzelnen nicht möglich sein, so sorgen die Kantone für Nachprüfungen.
- Die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit in dieser Situation ist oberstes Gebot.
Die Konsultation erfolgt bis am 3. April 2020, 12.00 Uhr, bei den Teilnehmenden des Spitzentreffens Berufsbildung (WBF, EDK und Spitzen der Sozialpartner).
Covid-19/4 – Information vom 31. März 2020
Entwurf Qualifikationsverfahren 2020
Richtlinien angepasstes Qualifikationsverfahren